VerbraucherschutzBundestag verschärft Regeln für Kaffeefahrten

Bildnummer: 54667480  Datum: 22.11.2010  Copyright: imago/Geisser
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Verbraucher werden bei "Kaffeefahrten" besser gegen Abzocke geschützt.
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Die Schnäppchenreise mit dem Bus hat ein teures Nachspiel: Denn den Firmen geht's bei „Kaffeefahrten“ ums Geschäft, verkauft wird meist überteuerte Ware. Die Abzocker haben meist Senioren im Blick. Die haben in der Regel Zeit für Tagesausflüge und sind durch das gesellige Zusammensein abgelenkt. Der Bundestag hat jetzt die Regeln für „Kaffeefahrten“ verschärft, um Verbraucher besser vor Abzocke zu schützen.

Bestimmte Verträge und Produkte vom Verkauf ausgeschlossen

Mit dem in der Nacht zum Freitag verabschiedeten Gesetzespaket wird bei solchen Veranstaltungen der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich verboten.

Zudem müssen die Teilnehmer solcher Fahrten vom Veranstalter besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.

„Trotz vieler Warnungen und öffentlicher Debatten fallen leider immer noch sehr viele, vor allem ältere Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die dubiosen Methoden der Anbieter von Kaffeefahrten rein. Oftmals können die Betroffenen nichts dafür, weil ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie betrogen werden“, erklärte Sebastian Steineke, Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. (dpa/aze)