Anwalt spricht von Fälschung

Bushido-Prozess: Gutachten zur Manipulation von Beweismittel liegt vor

Es ist das Dokument, das Clanchef Arafat Abou-Chaker entlasten soll. Eine Tonaufnahme, heimlich mitgezeichnet, soll beweisen, dass Rapper Bushido bei zentralen Elementen der Verhandlung nicht die Wahrheit gesagt hat. Bushidos Anwälte wiederum haben die Echtheit der Daten angezweifelt. Jetzt liegt dem Gericht ein Gutachten vor.

Manipulation kann offenbar nicht ausgeschlossen werden

Schon vor über einem Jahr legten die Verteidiger von Arafat Abou-Chaker und seiner Brüder den Ton-Mitschnitt vor. Monatelang hat ein Audio-Experte die Datei untersucht und ein Gutachten erstellt. Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe sagte auf RTL-Anfrage, dass laut des Experten der „dem Gericht übermittelten Datei mit vorsichtiger Skepsis zu begegnen ist. Er kann anscheinend nicht ausschließen, dass sie manipuliert wurde.“

Konkret geht es um den 18. Januar 2018. Damals sollen die Angeklagten den Rapper Bushido eingesperrt und unter anderem mit einer Flasche und mit einem Stuhl beworfen haben. Deshalb geht es in dem Verfahren unter anderem auch um Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, und Beleidigung. Von Anfang an hatten die Anwälte Bushidos die Datei in Zweifel gezogen. Anwalt Steffen Tzschoppe sagte, dass sie „keine Metadaten hat, die Ort, Datum und Uhrzeit bestätigen würden.“

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Bushido vs. Abou-Chaker: Gutachter soll vor Gericht aussagen

Klar ist auch: Die Tonaufnahme war zum Beginn der Verhandlung noch kein Thema. Erst mitten im Prozess war sie über Umwege dem Gericht zugespielt worden. Deshalb hält RTL-Reporterin Samina Faizi, die seit Beginn des Prozesses bei allen Verhandlungstagen dabei war, sie für nicht so wichtig, wie es die Anwälte Abou-Chakers glaubhaft machen wollten: „Es handelt sich von Anfang an um eine ominöse Datei, da man nicht weiß, wo kommt sie genau her, wer hat sie gemacht, ist sie tatsächlich aus einem Guss?“

Genaue Details über die Aufnahmen werden in den nächsten Wochen bekannt werden. Dann soll auch der Gutachter vor Gericht aussagen.

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