Wo gilt jetzt welche Regelung?Bundesweite Teil-Impfpflicht: Welche Strafen Verweigerern jetzt drohen

Mit dem heutigen Tag geht die einrichtungsbezogene Teil-Impfplicht in Deutschland an den Start. Noch immer gibt es aber viele Angestellte in Pflegeeinrichtungen, die sich noch nicht haben impfen lassen – und genau denen drohen jetzt harte Strafen.
Mit Ablauf des 15. März: Deadline der Nachweispflicht bei Pflegepersonal
Bis spätestens Dienstagabend hätten Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen ihren Vorgesetzten einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder eine Befreiung von der Impfpflicht vorlegen müssen. Die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, die dieser Nachweispflicht nicht nachgekommen sind, sollen nun von Arbeitgebern an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet werden.
Erfolgt das nicht, droht im schlimmsten Fall ein Tätigkeitsverbot und auch Bußgelder können auf Betroffene zukommen – nur in Ausnahmefällen soll von diesem strengen Vorgehen abgerückt werden. Doch auch grundsätzlich scheinen viele Bundesländer einen nachsichtigeren Umgang mit den neuen Regularien zu beabsichtigen, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Eine Umfrage der Deutschen Presseagentur soll demnach ergeben haben, dass vielerorts mehrstufige Verfahren zur Einführung der Impfpflicht bei Pflegepersonal beabsichtigt sind. Dieses mehrstufige Vorgehen soll Pflegeeinrichtungen wohl insbesondere davor schützen, plötzlich von einem hohen Personalmangel betroffen zu sein.
Baden-Württemberg
Hier können Ungeimpfte laut „Handelsblatt“ eine zusätzliche Schonfrist von rund zwei Wochen erwarten. Allerdings muss während dieser Zeit der Beginn der Impfungen nachgewiesen oder wenigstens eine Impfbereitschaft signalisiert werden.
Eine weitere Frist soll in Baden-Württemberg dann die finale Deadline darstellen, bis zu der ein Nachweis erbracht wird. Erst wenn Betroffene der Nachweispflicht auch dann nicht nachgekommen sind, soll das Tätigkeitsverbot greifen. Allerdings räume man den Ämtern einen Ermessensspielraum ein, der Einzelfallentscheidungen zulasse.
Bayern
In Bayern möchte man durch Beratungsangebote noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Auf die Beratung soll dann eine Aufforderung zur Erbringung der Nachweise folgen. Erst wenn Betroffene dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollen Bußgelder verhängt und im schlimmsten Fall auch Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden.
Berlin
Bevor in Berlin ein Beschäftigungsverbot verhangen wird, soll laut „Handelsblatt“ die Versorgung sichergestellt werden. Erst wenn nach Auswertung aller Daten sichergestellt wurde, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt, sollen Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Bis alle Daten erhoben wurden, sollen Betroffene aber zunächst weiterarbeiten dürfen.
Brandenburg
Brandenburg räume ungeimpftem Pflegepersonal eine zweiwöchige Fristerweiterung ein, bevor eine zweite Mahnung inklusive Beratungsangebot ausgesprochen wird. Sollte auch dann kein Immunisierungsnachweis erbracht oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden, muss mit einem Beschäftigungsverbot gerechnet werden.
Bremen
Auch in Bremen möchte man nicht gleich Beschäftigungsverbote verhängen. Eine Schonfrist von vier Wochen sollen laut „Handelsblatt“ diejenigen bekommen, die von ihren Arbeitgebern als ungeimpft gemeldet werden. Auch das Angebot einer Anhörung soll unterbreitet werden. Wurde auch nach Ablauf der vier Wochen und nach erneuter Impf-Aufforderung kein Nachweis erbracht, werden Tätigkeitsverbote ausgesprochen.
Hamburg
In Hamburg soll man auf die Bewertung nach Einzelfall setzen, wie das „Handelsblatt“ mitteilt. So sollen Ungeimpfte innerhalb von zwei Wochen vom jeweiligen Gesundheitsamt eine Impf-Aufforderung erhalten und innerhalb eines Monats den nötigen Nachweis vorlegen. Passiert das nicht, soll anhand verschiedener Faktoren im Einzelfall entschieden werden, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Hessen
Eine erweiterte Frist von vier Wochen gelte auch in Hessen. Lassen Betroffene auch diese ohne die Erbringung eines Nachweises verstreichen, drohe ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro. Ein Beschäftigungsverbot soll hier erst in letzter Instanz und in Absprache mit der betroffenen Einrichtung verhängt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Ungeimpfte kommen hier um eine Anhörung nicht herum, so berichtet es das „Handelsblatt“. Eine endgültige Entscheidung zu jedem Fall könne im Anschluss mehrere Wochen dauern. Wer sich innerhalb dieser Zeit noch für eine Impfung entscheidet und die nötigen Nachweise vorlegt, komme um eine Strafe herum.
Niedersachsen
Ein patientenferner Einsatz von Ungeimpften soll laut „Handelsblatt“ in Niedersachsen der erste Schritt sein. Bei Nichterbringung der geforderten Nachweise würden stufenweise Bußgelder verhängt: Zunächst soll das 1.500 Euro und in einem weiteren Schritt 2.500 Euro betragen. Wer eine Impfung weiterhin verweigert, müsse außerdem mit einem Beschäftigungsverbot rechnen.
Nordrhein-Westfalen
Wer in NRW keine Reaktion auf die Meldung des Gesundheitsamts zeigt, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Erst wenn man eine angemessene Frist wiederum verstreichen ließe und sich außerdem nicht bereit erkläre, sich ärztlich untersuchen zu lassen, soll ein Tätigkeitsverbot die Konsequenz sein.
Rheinland-Pfalz
Nachdem sie eine erweiterte Frist von zwei Wochen tatenlos haben verstreichen lassen, sollen ungeimpfte Pflegemitarbeiter ein Bußgeld von 500 Euro auferlegt bekommen. Damit einher soll außerdem das Verbot gehen, die betroffene Einrichtung zu betreten.
Sachsen
Eine Prüfung der Versorgungskapazitäten soll laut „Handelsblatt“ einem Beschäftigungsverbot vorausgehen. Man müsse in Sachsen zunächst sicherstellen, dass die Versorgung weiterhin sichergestellt ist, denn rund ein Drittel der Beschäftigten im Pflegesektor sollen laut Sachsens SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping derzeit ungeimpft sein.
Sachsen-Anhalt
Auch hier soll eine Einzellfallprüfung durchgeführt werden, bevor ein Beschäftigungsverbot verhängt würde. Generell gingen dieser Maßnahme in Sachsen-Anhalt Ermittlungen, Anhörungen und unter Umständen ärztliche Untersuchungen voraus, wie das „Handelsblatt“ schreibt.
Saarland
Im Saarland muss ungeimpftes Pflegepersonal vorerst wohl kein Tätigkeitsverbot fürchten. Zunächst würden Aufforderungen übermittelt, den nötigen Immunitätsnachweis zu erbringen und bei Nichterbringung würden Verfahren eingeleitet.
Schleswig-Holstein
Einzellfallbewertung und Ermessensentscheidung sind auch in Schleswig-Holstein die Devise. Wie das „Handelsblatt“ mitteilt, soll ungeimpftes Pflegepersonal zunächst während eines Verwaltungsverfahrens weiterarbeiten dürfen.
Thüringen
Bevor in Thüringen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, stehe für jeden Fall ein monatelanges Verwaltungsverfahren an. Erst im Anschluss solle in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung der Situation in den einzelnen Einrichtungen eine finale Entscheidung getroffen werden. (vho)