Zwei Jahre Haft auf Bewährung
Bundeswehrsoldat wegen Vergewaltigung in Afghanistan verurteilt

Mildes Urteil: Wegen der Vergewaltigung einer Soldatin beim Auslandseinsatz in Afghanistan ist ein Bundeswehr-Feldjäger zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das teilte das Landgerichts Kempten mit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Haftstrafe verlangt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Ob das Urteil gegen den Hauptfeldwebel rechtskräftig wird, ist noch unklar.
Soldatin wehrte sich aus Angst nicht gegen Vergewaltigung
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, dass der Rechtsmittelweg noch geprüft werde. Die Tat soll sich vor zwei Jahren im Feldlager Camp Marmal in Mazar-i-Sharif zugetragen haben. Der 36-Jährige soll eine Kollegin nach einer Party zum Sex gezwungen haben. Die Anklage stützte sich wesentlich auf die Aussage der Frau.
Sie war zwar während des Prozesses vernehmungsunfähig, allerdings wurde ihre Zeugenaussage zuvor auf Video aufgenommen und in der Verhandlung gezeigt. Sie habe sich aus Angst nicht gegen die Vergewaltigung wehren können, sagte die Bundeswehr-Soldatin in ihrer Aussage. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er hatte erklärt, dass der Sex mit der Frau einvernehmlich gewesen sei. Die Soldatin habe ihn sogar dazu animiert.
Der Soldat und das mutmaßliche Opfer kommen aus Nordrhein-Westfalen. Trotzdem ist die Kemptener Justiz für den Fall zuständig. Die Justizbehörden in der Allgäuer Stadt verfolgen bundesweit zentral Straftaten „von Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung“. (dpa/uvo)