Einige Frauen sind bis heute ahnungslosHorror-Vorwurf gegen Arzt: Er soll über 120 Patientinnen heimlich gefilmt haben!

Orthopäde bei einer Knieuntersuchung
Die Ermittler konnten bei dem Arzt über 100.000 Bilder sicherstellen (Symbolfoto)
picture alliance/blickwinkel/McPHOTOs | McPHOTOs

Dieser Fall aus Bramsche macht sprachlos!
Bei ihrem Arzt sollen sich Patienten eigentlich wohlfühlen. Sie sollen darauf vertrauen können, dass alles, was der Fachmann tut, ihnen helfen soll. Genau dieses grundlegende Vertrauen soll ein Orthopäde aus dem niedersächsischen Bramsche aber auf abscheuliche Weise missbraucht haben. Der Vorwurf: Er soll über 120 Patientinnen heimlich mit dem Handy gefilmt und sie im Intimbereich berührt haben. Seine Erklärung für die Taten macht fassungslos.
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Über 100.000 Bilder fanden die Ermittler bei dem Orthopäden

„Die Frauen mussten sich bei ihm ganz ausziehen“, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Gespräch mit RTL. Sie hat die Ermittlung gegen den Mediziner übernommen.

Seine Patientinnen soll der Orthopäde dann – auch im Intimbereich – berührt, mit einigen sogar Sex gehabt haben. All das filmte er – heimlich. Über 100.000 Bilder konnten die Ermittler bei einer Untersuchung sicherstellen. „10.000 bis 20.000 davon sind strafrechtlich relevant“, erklärt der Sprecher weiter.

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Aufgeflogen waren die heimlichen Schnappschüsse bereits im Jahr 2021, als eine Patientin bemerkte, dass der Arzt sein Handy auffällig platziert hatte. Sie zeigte ihn an – und weiß heute, was der Orthopäde vorhatte. Dieses Glück hatten nicht alle Patientinnen.

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Mediziner hält sich für unschuldig

„Es ist sehr schwierig, die schiere Menge der Bilder den Patientinnen zuzuordnen und diese ausfindig zu machen“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Über 120 Fälle würden untersucht und müssten zugeordnet werden. 13 Frauen wüssten bis heute nicht, dass derartige Aufnahmen von ihnen existieren.

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Der Orthopäde hat den Ermittlern versucht zu erklären, warum er sie filmte – aus medizinischen Gründen. Jetzt muss ein Gutachter prüfen, ob die Aufnahmen tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit erkennen lassen – erst dann entscheidet sich, wie es mit den Ermittlungen weitergeht. (xas)