Sonderprämie wäre bis zum Jahresende ausgelaufen
Bis zu 9.000 Euro: Habeck verlängert E-Auto-Förderung

Die neue Regierung will die Verkehrswende, mindesten 15 Millionen E-Autos sollen bis 2030 auf Deutschlands Straßen fahren – so steht es im Koalitionsvertrag. Und eine der ersten Amtshandlungen des neuen Wirtschafts- und Klimaministers Robert Habeck: Er verlängert die Förderung für E-Autos.
Bis zu 9.000 Euro Förderung möglich
Bisher war die deutlich erhöhte staatliche Förderung bis zum Jahresende befristet. Habeck hat sie nun bis Ende 2022 verlängert. Danach müssen sich Autokäufer aber auf Veränderungen einstellen. Von 2023 an sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Dieser solle über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Genau so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Habeck betonte: „Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten.“
Diese Förderungen gibt es:
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Autos erhalten demnach im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung.
Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Mitte des vergangenen Jahres war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) für E-Autos und Plug-in-Hybride über eine Innovationsprämie erhöht worden. Der Bund hatte dazu seine Förderung beim Kauf solcher Fahrzeuge verdoppelt, befristet bis Ende 2021. Das hatte zu stark steigenden Neuzulassungen geführt. Diese Innovationsprämie wird nun bis Ende 2022 verlängert.
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Außerdem hat das Kabinett einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr auf den Weg gebracht. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. SPD, Grüne und FDP wollen über den Nachtragshaushalt dem Energie- und Klimafonds zusätzliche Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Am Donnerstag ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Zusätzliche Schulden sind nicht geplant. Es sollen nicht genutzte Kreditermächtigungen genutzt werden.
Im Entwurf heißt es, eine verlässliche staatliche Finanzierung privatwirtschaftlicher Ausgaben für bedeutende Zukunfts- und Transformationsaufgaben etwa in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung sei unter den besonderen Bedingungen der Pandemiebewältigung eine wesentliche Voraussetzung, um die Folgen der Krise schnell zu überwinden. In der Pandemie seien viele Investitionen nicht oder nicht im geplanten Maße getätigt worden. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur vor. (dpa/eku)
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