Saalekreis: Mädchen war beim Baden untergegangen

Nach Badeunfall: Gaffer stört Wiederbelebung einer 8-Jährigen!

 Rettungskraefte simmulieren die Rettung eines Ertrinkenden/ Badeunfall am Fuehlinger See in Koeln Rettungskraefte, Ersthelfer bei der Reanimation, Wiederbelebung eines geretteten Verunglueckten im Badesee bei der Demonstration Rettung eines Ertrinkenden im See gemeinsam mit der Feuerwehr und der DLRG Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft am Fuehlinger See in Koeln Symbolbild Deutschland *** Rescue workers simulate the rescue of a drowning man in a swimming accident at the Fuehlinger See in Cologne Rescue workers, first aiders during reanimation, resuscitation of a rescued drowning man in the swimming lake during the demonstration rescue of a drowning man in the lake together with the fire brigade and the DLRG German Life Saving Asso
Rettungskräfte simulieren die Rettung eines Ertrinkenden am Fühlinger See in Köln (Symbolfoto)
www.imago-images.de, IMAGO/Political-Moments, IMAGO

Es ist kaum zu glauben, warum so etwas passiert: Ein Kind schwebt nach einem Badeunfall in Lebensgefahr, doch statt zu helfen oder auf Abstand zu gehen, zückt ein Mann seine Kamera!

8-Jährige lebensgefährlich verletzt

Wie die Polizei erklärt, habe die 8-Jährige am Donnerstagabend zusammen mit anderen Kindern am Ufer des Hasse-Sees bei Braunsbedra (Saalekreis) gespielt. Dann tauchte sie wohl im See unter, aber nicht wieder auf. Zeugen fanden sie im Wasser. Das Mädchen wurde geborgen und reanimiert. Mit dem Rettungshubschrauber ging es für die in Lebensgefahr schwebende Achtjährige ins Krankenhaus. Über ihren Gesundheitszustand kann die Polizei aktuell keine Angaben machen.

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Gaffer stört den Rettungseinsatz

Wie die Polizei weiter mitteilt, holte ein 64-jähriger, möglicherweise alkoholisierter Mann aus Leipzig offenbar seine Kamera, fotografierte das Geschehen und störte damit den Einsatz! Und nicht nur das: Gegen die Beschlagnahmung seiner Kamera leistete er „erheblichen und aktiven Widerstand.“ Gegen ihn läuft jetzt ein Verfahren wegen der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (dpa/kra/dka)

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