Ab heute
Corona-Lockerungen in NRW
Auch Ungeimpfte dürfen wieder mehr am Leben teilnehmen. Allerdings brauchen sie einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest. Auch Clubs dürfen wieder öffnen. Sie dürfen aber nur von Geimpften und Genesenen besucht werden. Die brauchen ebenfalls einen negativen Test. Das gilt auch für Menschen mit Booster-Impfung. Die Maskenpflicht gilt dort nicht mehr. Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz - wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeste - gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen gelten in NRW 2G-Plus und zusätzliche Maskenpflicht. Zugelassen sind nur geimpfte oder genesene Zuschauer. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden. Bei kleinen Veranstaltungen mit bis zu 1000 Zuschauern gilt 3G.