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Streit nach Betriebsratswahl: Hitlerbart-Posting: Mitarbeiter scheitert vor Gericht

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Ein Facebook-Beitrag aus einem Betriebsratswahlkampf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigt. Ein Mitarbeiter soll darin eine Mitbewerberin mit einem Hitlerbart dargestellt haben. Er bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Fälschung. Das Gericht glaubte ihm nicht. Die Abmahnung durch seinen Arbeitgeber ist damit rechtskräftig.

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