2020 raste er in einen Rosenmontags-Zug

Prozess: Fahrer nach Autoattacke auf Rosenmontagszug verurteilt

Fahrer nach Autoattacke auf Rosenmontagszug verurteilt 2020 raste er in einen Rosenmontags-Zug
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2020 raste er in einen Rosenmontags-Zug
Fahrer nach Autoattacke auf Rosenmontagszug verurteilt

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Fahrer Maurice P. zu lebenslanger Freiheisstrafe verurteilt

Der 31-jährige Maurice P., der am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in eine Zuschauermenge fuhr, ist verurteilt. Laut Anklage hat er mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt. Am Donnerstagmorgen wurde Maurice P. nun für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor hatten seine Verteidiger versucht, das Urteil abzumildern.

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Verurteilt wegen 89-fachen Mordversuchs

Im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen ist der Angeklagte unter anderem wegen 89-fachen Mordversuchs verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den heute 31-Jährigen am Donnerstag wegen 88-fachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Am Ende der Haftzeit wird demnach die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Führerschein und Fahrzeug des Mannes werden eingezogen.

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Mindestens 88 Menschen verletzte er schwer

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Seit Mai verhandelte die 6. Strafkammer gegen einen 31-Jährigen, der am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in eine Zuschauermenge gefahren ist. Dabei verletzte er mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt.

182 Zeugen wurden an 24 Verhandlungstagen vernommen - auf die Ladung rund 200 weiterer von der Anklage benannter Zeugen hatte das Gericht verzichtet. Die Opfer beschrieben die Amokfahrt des Täters, ihre teils schweren Verletzungen und die nicht selten bis heute anhaltenden psychischen Folgen.

Fachärzte sprechen von Persönlichkeitsstörung

Der Angeklagte hingegen schwieg und hatte den Prozess mit ausdrucksloser Miene verfolgt. Warum er die Tat begangen haben könnte, blieb völlig unklar. Auch Gespräche mit einer psychiatrischen Gutachterin hatte er abgelehnt.

Die Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie kam aufgrund von Akten, Zeugenaussagen und eigener Beobachtungen zu der Einschätzung, es gebe bei dem Angeklagten Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Zügen. Der 31-Jährige sei aber voll schuld- und einsichtsfähig. Auch die Wiederholung einer solch schweren Tat schloss sie nicht aus und riet zu einer Sicherungsverwahrung nach verbüßter Strafe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter forderten in ihren Plädoyers eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung. Dabei wird am Ende der Haftzeit die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Zudem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung plädierte für eine mildere Strafe als die geforderte Höchststrafe, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord handele.

(tel/kmü/dpa)