Melanie Müller sagte Gerichtstermin zweimal ab!
„Ich bin nicht verhandlungsunfähig, sondern einfach nur reiseunfähig!”
Eigentlich sollte Melanie Müller am 2. Juli im Amtsgericht Leipzig erscheinen.
Doch die 36-Jährige hatte sich kurzfristig krankgemeldet. Und dann DAS! Am Abend heizte die Ballermann-Sängerin ihren Fans auf der Bühne ein. War Melanie Müller also zu krank fürs Gericht, aber fit genug für die Bühne? RTL hat exklusiv mit der Sängerin und ihrem Arzt gesprochen.
Melanie Müller hatte einen Schlaganfall im rechten Ohr
„Ich hatte vor mehreren Monaten mal ein Schlaganfall im Gleichgewichtsorgan auf dem rechten Ohr und das hängt mir immer noch ein bisschen nach und seit mehreren Wochen bin ich auch noch leicht erkältet”, erklärt sie uns im Interview. Daraufhin hat ihr Arzt ihr abgeraten, zu fliegen. „Den Druckausgleich würde ich nicht hinbekommen”, ergänzt Melanie.
Aber warum konnte sie dann auf der Bühne stehen und singen? „Auf der Bühne stehen ist das einzige, was mir noch bleibt. Wenn mir jetzt wirklich mein Trommelfell platzt, dann habe ich nicht mal mehr das.” In Deutschland, so Melanie, seien all ihre Jobs weggefallen: „Durch die Vorwürfe, mit denen ich ständig zu kämpfen habe”, erklärt die 36-Jährige. Und das zieht sie dann auch durch, denn: „Wer mich kennt, weiß: Seit 14 Jahren stehe ich auch mit 40 Grad Fieber auf der Bühne. Und das ist das Einzige, was mir noch bleibt.”
„Also ich bin nicht verhandlungsunfähig, sondern einfach nur reiseunfähig!”
Aktuell fühle sich Melanie „ungehört”, deswegen sei es für sie noch wichtiger klarzustellen, dass sie die Verhandlung nicht geschwänzt habe oder sich davor drücken würde: „Also ich bin nicht verhandlungsunfähig, sondern einfach nur reiseunfähig!” Weiter: „Vor was soll ich mich drücken? Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen. Aber das ist so dieser ständige Druck, der von außen kommt, der nervt einfach, der belastet mich, der belastet auch meine Familie.” Dann kullern bei Melanie während unseres Interviews plötzlich die Tränen! „Ich bin kaputt und ich bin fertig und ich möchte, dass man mich einfach in Ruhe lässt und auch meine Familie”, betont Melanie mit Nachdruck.

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Zuletzt stellt die Sängerin klar: „Entweder man lässt mich komplett in Ruhe oder man lässt mir die Chance, endlich mal aufzuräumen. Oder man hört mich mal an und da können jetzt alle von zerren und endlich mal nicht schreiben, was sie denken. Irgendwann kommt der Punkt, wo man sagt, es muss doch irgendwann mal aufhören. Wie kann man einen Mensch so denunzieren? Ich bin ja auch nur ein ganz normales Mädchen. Ich bin eine normale Mama. Ich koche mit demselben Wasser und baue denselben Mist wie andere Familien. Aber irgendwann reicht’s dann auch mal.”
Und was sagt der Arzt?
Wir haben mit Dr. med Frank Burkart gesprochen. Er ist Hals-Nasen-Ohren-Arzt, arbeitet und wohnt seit zweieinhalb Jahren auf Mallorca. Er arbeitet in derselben Klinik, wie auch der persönliche Arzt von Melanie Müller. Dr. med Burkart kennt den Fall Melanie Müller und erklärt RTL, was genau der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Reiseunfähigkeit ist: „Wenn man arbeitsunfähig ist, dann ist die Erkrankung derartig ausgeprägt, dass ich eben keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Ich habe zum Beispiel starkes Fieber, bin total schlapp, erschöpft, habe starke Schmerzen. Aus dem Grund kann ich nicht mehr arbeiten. Flugunfähig ist noch mal ein bisschen was anderes als reiseunfähig. Da kommen ja noch die Änderungen der Druckverhältnisse während des Fluges hinzu und da ist es vor allem mit Ohrerkrankungen eben oft sehr, sehr problematisch, weil wenn sich der Umgebungsdruck ändert”, so der Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Weiter erklärt Dr. med Burkart, dass beim Fliegen ein starker Druck im Ohr entstehe. Wenn man also eine Mittelohrentzündung hat, sammelt sich Flüssigkeit im Ohr an, so der Doktor. Im schlimmsten Fall könne das zu einem „Loch im Trommelfell” führen. Und wenn es zu einer Innenohrschädigung kommen würde, könnte „unter Umständen ein lebenslanger Hörschaden” entstehen.

Sprich: Wenn man reiseunfähig ist, heißt das nicht, dass man auch arbeitsunfähig sein muss. Wenn man keine zu starken Schmerzen hat, könne man mit einer Mittelohrentzündung auch auftreten. So wie es Melanie Müller getan hat. Dr. med Frank Burkart selbst würde mit einer solchen Diagnose selbst auch niemals fliegen: „Bei einer Mittelohrentzündung sollte man nicht fliegen. Auch ich würde nie auf die Idee kommen, mit einer Mittelohrentzündung zu fliegen, denn es können bleibende Schäden entstehen und das ist ein extremes Risiko.”
Im Video: Melanie Müller fit für die Bühne, zu krank fürs Gericht
RTL hat beim Gericht nachgefragt: Was droht Melanie Müller?
Eigentlich sollte Melanie Müller bereits seit Mitte Juni wegen ihres Hitlergruß-Skandals vor Gericht stehen. Doch der Prozess-Auftakt am 18. Juni wurden wegen ihrer Krankheit verschoben. Und auch der für den 2. Juli angesetzte Ersatztermin wurde abgesagt. Grund hierfür sei eine „Erkrankung der Angeklagten”, teilte das Amtsgericht Leipzig in einer Presseerklärung mit.
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„Das Gericht weiß, welche Krankheit sie hat und hat sie deshalb entschuldigt, die Krankheit werden sie aber nicht weitergeben”, erklärt Stefan Blaschke, Pressesprecher des Amtsgerichts Leipzig, auf RTL-Anfrage. „Manche Krankheiten dauern länger.” Krankgeschrieben dürfe man alles tun, was dem Krankheitsverlauf nicht entgegentrete, so der Sprecher weiter. Ob es in Ordnung sei, in so einem Fall dann trotzdem aufzutreten, sei eine menschliche bzw. persönliche Frage.
So geht es für Melanie Müller weiter
Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt worden. Dass es bisher keinen neuen Termin gebe, hänge von den Richtern ab. „Die dürfen Termine so legen, wie es ihnen passt”, erklärt Stefan Blaschke. In Zukunft gibt es laut dem Gerichtssprecher mehrere Möglichkeiten, falls Melanie wieder krank sein sollte. „Das Gericht akzeptiert die nächste Krankschreibung auch wieder und entschuldigt sie erneut. Wenn das Gericht die nächste Entschuldigung nicht akzeptiert (weil sie ja gesund genug ist für Auftritte), dann wird das Gericht entweder einen Haftbefehl oder eine Vorführung anordnen oder Sitzungsstrafbefehl (das bedeutet, auf den Tatvorwurf folgt direkt eine Rechtsfolge). Dagegen könnte sie dann Einspruch einlegen.”
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Darum geht es im Prozess gegen Melanie Müller
Weil Melanie Müller öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben soll, muss sie sich eigentlich ab dem 18. Juni vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai Anklage erhoben und wirft ihr das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie den Besitz von Betäubungsmitteln vor“. Dabei geht es unter anderem um einen Vorfall aus dem September 2022. Hier soll die 36-Jährige bei einem Auftritt auf der Bühne mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben.
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Bereits kurze Zeit später, nachdem das Video im September 2022 an die Öffentlichkeit gelang, reagierte Melanie Müller darauf – und wies die Vorwürfe zurück: .„Ich habe mit rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste“, betonte sie damals auf Instagram klar. Bei ihrer Handbewegung habe es sich um eine Geste gehandelt, um ihr Publikum anzuheizen, lautete ihre Erklärung. (msu)