Wir haben beim Gericht nachgefragt

Melanie Müller schwänzt Gerichtstermin erneut – DAS droht ihr jetzt

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Melanie Müller schwänzte zum zweiten Mal ihren Hitlergruß-Prozess

Muss Melanie Müller jetzt mit Konsequenzen rechnen?
Die Ballermann-Sängerin hat ihren Gerichtstermin in Leipzig krankheitsbedingt abgesagt. Es ist bereits das zweite Mal, dass sie nicht zur Verhandlung erschien. Laut RTL-Informationen stand die 36-Jährige stattdessen im Oberbayern auf Mallorca auf der Bühne. Wir haben beim Amtsgericht in Leipzig nachgefragt, ob das rechtliche Folgen für Melanie hat.

Melanie Müller tritt am Ballermann auf - statt im Gericht

Eigentlich sollte Melanie Müller bereits seit Mitte Juni wegen ihres Hitlergruß-Skandals vor Gericht stehen. Doch der Prozess-Auftakt am 18. Juni wurden wegen ihrer Krankheit verschoben. Und auch der für den 2. Juli angesetzte Ersatztermin wurde abgesagt. Grund hierfür sei eine „Erkrankung der Angeklagten”, teilte das Amtsgericht Leipzig in einer Presseerklärung mit. Doch wie krank ist Melanie wirklich? Was genau sie hat, ist nicht bekannt. Die Krankheit, die die Sängerin zum Absagen des Gerichtstermins in Deutschland zwang, kam ihrem Ballermann-Auftritt am selben Tag offenbar nicht in die Quere.

Lese-Tipp: Melanie Müller fit für die Bühne, zu krank fürs Gericht

„Das Gericht weiß, welche Krankheit sie hat und hat sie deshalb entschuldigt, die Krankheit werden sie aber nicht weitergeben”, erklärt Stefan Blaschke, Pressesprecher des Amtsgerichts Leipzig, auf RTL-Anfrage. „Manche Krankheiten dauern länger.” Krankgeschrieben dürfe man alles tun, was dem Krankheitsverlauf nicht entgegentrete, so der Sprecher weiter. Ob es in Ordnung sei, in so einem Fall dann trotzdem auftzutreten, sei eine menschliche bzw. persönliche Frage.

Im Video: Melanie Müller fit für die Bühne, zu krank fürs Gericht

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So geht es für Melanie Müller weiter

Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt worden. Dass es bisher keinen neuen Termin gebe, hänge von den Richtern ab. „Die dürfen Termine so legen, wie es ihnen passt”, erklärt Stefan Blaschke. In Zukunft gibt es laut dem Gerichtssprecher mehrere Möglichkeiten, falls Melanie wieder krank sein sollte. „Das Gericht akzeptiert die nächste Krankschreibung auch wieder und entschuldigt sie erneut. Wenn das Gericht die nächste Entschuldigung nicht akzeptiert (weil sie ja gesund genug ist für Auftritte), dann wird das Gericht entweder einen Haftbefehl oder eine Vorführung anordnen oder Sitzungsstrafbefehl (das bedeutet, auf den Tatvorwurf folgt direkt eine Rechtsfolge). Dagegen könnte sie dann Einspruch einlegen.”

Lese-Tipp: Auftakt-Termin abgesagt! Melanie Müllers Hitlergruß-Prozess verzögert sich

Im Mittelpunkt des Prozesses stehen schwerwiegende Vorwürfe: Melanie soll bei einem Auftritt im September 2022 öffentlich den Hitler-Gruß gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai Anklage erhoben und wirft ihr das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie den Besitz von Betäubungsmitteln vor“. Melanie soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben. (tma)