Haftstrafe weiter unterbrochen
Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß

Wie geht es für ihn weiter?
Aus gesundheitlichen Gründen war die Haftstrafe gegen Alfons Schuhbeck monatelang ausgesetzt. Jetzt ist die Frist abgelaufen. Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch bleibt aber bis auf Weiteres auf freiem Fuß.
Schuhbeck wird derzeit außerhalb des Gefängnisses behandelt
Seine gesundheitsbedingte Haftunterbrechung lief eigentlich nur bis diesen Montag, 15. September. Weil aber noch nicht abschließend geklärt ist, ob der an Krebs erkrankte 76-Jährige auch im Gefängnis behandelt werden kann, bleibt die Haft nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I unterbrochen. „Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann”, sagte die Sprecherin der Behörde, Juliane Grotz. „Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden. Derzeit ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.”
Star-Koch zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Schuhbeck hatte die Vorwürfe gegen ihn einräumt und sich im Prozess entschuldigt bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben.” Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.”
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Schuhbecks Firmen hinterließen Schuldenberg
Schuhbecks Firmen - darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice - haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können. (dpa/abl)
Verwendete Quellen: dpa