Prozess am Oberlandesgericht DüsseldorfPolitiker auf Todeslisten - drei Jahre Haft für mutmaßlichen Reichsbürger
Ein mutmaßlicher Reichsbürger aus Dortmund ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden - unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung. Laut Anklage soll er im Darknet Kopfgelder auf Politiker, Richter und Staatsanwälte ausgesetzt haben.
Kopfgelder auf Politiker und Beamte ausgesetzt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den mutmaßlichen Rechtsradikalen Martin S. am Freitag (19.06.) zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 50-jährige Deutsch-Pole aus Dortmund soll der sogenannten Reichsbürger-Szene angehören. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft: Er wollte Kopfgelder zahlen – und dafür ranghohe Beamte ermorden lassen. Angeklagt ist der polizeibekannte Informatiker unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung: „Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Anleitung zur verbotenen Herstellung von unkonventionellen Sprengvorrichtungen, wegen Terrorismusfinanzierung, wegen Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und wegen Gefährdung der Verbreitung personenbezogener Daten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem hat der Senat dem Angeklagten die Fähigkeit abgesprochen, öffentliche Ämter zu bekleiden“, so Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink.
Die Plattform „Assassination Politics”
Seit Juni 2025 soll Martin S. zu Anschlägen aufgerufen haben. Laut Anklage betrieb der mutmaßlich rechtsradikale Informatiker anonym eine Darknet-Plattform namens „Assassination Politics” – zu Deutsch: „Attentats-Politik“. Dort veröffentlichte er offenbar Namenslisten, selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen – darunter Molotow-Cocktails, Napalm- und Düngerbomben. Auf der Todesliste: Richter, Staatsanwälte, aber auch ranghohe Politiker wie Angela Merkel und Olaf Scholz. Zudem soll er Kryptowährung-Spenden als Kopfgelder für die Tötung der Zielpersonen gesammelt haben. Zwar hat Martin S. die Taten eingeräumt, behauptet aber, dass diese nicht ernst gemeint waren. Der 50-Jährige selbst sieht sich als Opfer der Justiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seine Verteidigung hat angekündigt, Revision einlegen zu wollen.

































