Prozess vor dem Landgericht PaderbornZwillingskind kurz nach Geburt gestorben – Eltern verklagen Klinik auf Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld
Für viele Familien ist die Geburt eines Kindes einer der glücklichsten Momente im Leben. Für ein Elternpaar aus Ostwestfalen wurde die Geburt ihrer Zwillinge jedoch zum Albtraum. Kurz nach der Entbindung starb eines der Babys. Jetzt sind Eltern und Krankenhaus vor dem Landgericht Paderborn. Es geht um den Vorwurf eines möglichen Behandlungsfehlers.
Eltern hoffen auf Antworten vor Gericht
Vor Prozessbeginn schildert Mutter Natalie Schierling die große Belastung für die Familie: „Wir sind sehr angespannt. Es ist die Möglichkeit, einfach die Wahrheit zu erfahren. Wir hoffen natürlich auf Gerechtigkeit.“ Im Sommer 2023 sollten die Zwillinge in einer Paderborner Geburtsklinik zur Welt. Während der Geburt habe sich der Zustand eines der Jungen nach Angaben der Eltern dramatisch verschlechtert. Sie werfen der Klinik vor, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben. Sebastian Gantzke vom Landgericht Paderborn erklärt: „So soll es behandlungsfehlerhaft zu einem verspäteten Notkaiserschnitt gekommen sein. Als die Herztöne des verstorbenen Zwillings auffällig geworden waren.“ Die Eltern fordern mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld. Hinzu kommen insgesamt 55.000 Euro sogenanntes Hinterbliebenengeld. Diese Entschädigung können nahe Angehörige nach dem Tod eines Familienmitglieds verlangen.
Klinik äußert sich nicht zu den Vorwürfen
Der Anwalt der Familie sieht in dem Verfahren auch eine grundsätzliche Bedeutung. Hartmut Geil, Anwalt für Medizinrecht, sagt: „Irgendwie muss schon klargestellt werden wer recht hat, was Recht ist und was nicht recht ist. Das ist ja ein sehr, ein sehr einschneidendes Erlebnis im Leben von Eltern.“ Die Klinik in Paderborn hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Auch der Anwalt des Krankenhauses wollte sich auf Anfrage von RTL WEST nicht äußern. Für Mutter Natalie Schierling steht vor allem die Sicherheit anderer Frauen im Mittelpunkt. Sie sagt: „Es geht darum, dass man für Fehler geradesteht. Dass es einfach in Zukunft anders läuft in Krankenhäusern, in Kreißsälen. Dass die Frauen geschützter in die Geburt gehen können. Dass sie keine Angst haben müssen.“ Vor Gericht sollen Eltern, Ärzte und ein unabhängiger Gutachter aussagen. In drei Wochen will das Landgericht Paderborn eine Entscheidung treffen.

































