Kinderpornografie und Taten im KrankenhausTote in Leichenhalle missbraucht! Fünf Jahre Haft für Sven J.
Ein 40-Jähriger ist vom Landgericht Bielefeld zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sven J. hatte unter anderem mehrfach sexuelle Handlungen an Leichen in einem Krankenhaus vorgenommen. Außerdem ging es in dem Prozess um versuchte Brandstiftung, Einbrüche, Diebstahl und mehr als 1.000 kinderpornografische Dateien.
Angeklagter dringt mehrfach in Leichenhalle ein
Zwischen Juni und Dezember 2025 verschaffte sich Sven J. immer wieder Zugang zu einem Krankenhaus in Bünde (Kreis Herford). Dort hatte der geschiedene Familienvater zuvor als Reinigungskraft gearbeitet. Offenbar besaß er noch einen Schlüssel. Nach den Feststellungen des Gerichts drang der Mann auch in die Leichenhalle ein. Dort nahm er mehrfach sexuelle Handlungen an insgesamt sechs verstorbenen Senioren vor. Betroffen waren vor allem Männer. Einige seiner Taten filmte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit seinem Handy. Guiskard Eisenberg vom Landgericht Bielefeld erklärt: „Außergewöhnlich an diesen Tatvorwürfen und letztendlich auch an den festgestellten Taten war sicherlich die Störung der Totenruhe. Hier war der Angeklagte nach den Feststellungen der Kammer in die Leichenhalle eines Krankenhauses eingedrungen und hat dort sexuelle Handlungen an dort liegenden Leichen vorgenommen.”
Kinderpornografische Dateien bringen Ermittler auf seine Spur
Auf Sven J. aufmerksam wurden die Ermittler zunächst wegen kinderpornografischer Inhalte, die er aus dem Internet heruntergeladen haben soll. „Amerikanische Behörden verfolgen solche Aktionen im Internet und geben ihre Erkenntnisse dann an die deutschen Ermittlungsbehörden”, sagt Eisenberg. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung stießen die Ermittler auch auf die Aufnahmen aus dem Krankenhaus. Seit Mitte Juli stand der bereits vorbestrafte 40-Jährige vor dem Landgericht Bielefeld. Die Vorwürfe räumte er weitgehend ein.
Gericht verhängt fünf Jahre Freiheitsstrafe
Das Landgericht verurteilte Sven J. schließlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren ausgesprochen. Verteidiger Carsten Ernst sagt nach dem Urteil: „Da kann mein Mandant, denke ich, mit leben.” Der Verteidiger will das Urteil noch mit seinem Mandanten besprechen. Gegenüber RTL WEST deutet er allerdings bereits an, dass es wahrscheinlich keine Revision geben wird. Damit würde Sven J. das Urteil von fünf Jahren Haft akzeptieren.

































