Versuchter Totschlag und gefährliche KörperverletzungSyrischer Straftäter will nicht abgeschoben werden – und klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf
Ein verurteilter Straftäter soll Deutschland verlassen. Doch genau das ist rechtlich kompliziert: Eine Abschiebung nach Syrien ist nicht ohne weiteres möglich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt sich deshalb seit Dienstag (04.08.) mit dem Fall.
Schwere Straftat und erneute Auffälligkeit
Taleb B. ist der Justiz schon bekannt. 2023 wurde er vom Landgericht Essen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Gemeinsam mit seinem damaligen Arbeitgeber soll er einen Mann wegen eines Streits um Geld mit Messern lebensgefährlich verletzt haben. Einen Teil seiner Haftstrafe musste er nicht mehr absitzen. Das Gericht stellte ihm damals eine positive Prognose und ging davon aus, dass er künftig keine weiteren Straftaten begehen würde. Doch im vergangenen Monat gab es erneut Ärger mit der Justiz: Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Er soll in einem Kreisverkehr falsch abgebogen sein und dabei eine Frau verletzt haben.
Warum eine Abschiebung nicht einfach möglich ist
Eine Ausweisung bedeutet nicht automatisch, dass jemand direkt abgeschoben werden kann. Vor einer Rückführung muss geprüft werden, ob diese rechtlich zulässig ist. Für Taleb B. hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst ein Abschiebungsverbot nach Syrien festgestellt. Das bedeutet: Eine Rückkehr in das Herkunftsland war nach Einschätzung der Behörde nicht möglich, weil dort eine konkrete Gefahr drohen könnte. Im Verfahren muss das Verwaltungsgericht nun verschiedene Interessen abwägen: das öffentliche Interesse an einer Ausweisung nach einer schweren Straftat und die persönlichen Gründe des Betroffenen, in Deutschland bleiben zu können.
Entscheidung in zwei Wochen erwartet
Die Stadt Dormagen hält die Ausweisung für gerechtfertigt und hat das Verfahren eingeleitet. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird in etwa zwei Wochen erwartet. Dann zeigt sich, ob die Ausweisung rechtmäßig ist und welche Folgen das für Taleb B. hat.

































