Handy-Verkauf über das Internet endet mit schwerem RaubRaub bei Handy-Verkauf
Intro: Ein Smartphone im Internet anbieten, einen Käufer treffen und das Gerät verkaufen: Für einen Mann endete eine solche Verabredung mit einem schweren Raub. Der Angeklagte Kaan I. hat die Tat gestanden. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte ihn zu fünf Jahren und neun Monaten Haft.
Verkäufer mit Pfefferspray angegriffen
Der Angeklagte soll sich im Dezember 2024 über das Internet mit zwei Männern verabredet haben, die jeweils ein Smartphone zum Verkauf angeboten hatten. Zu den Treffen soll Kaan I. gemeinsam mit einem weiteren Mann gekommen sein .Katharina Keil vom Amtsgericht Wuppertal erklärt: „Der Angeklagte soll sich im Dezember 2024 über das Internet mit zwei Verkäufern verabredet haben, um einen jeweils von ihnen eingestelltes Handy anzuschauen. Zu diesem Zweck soll er sich mit einer weiteren unbekannten Person zu den Anschriften der Verkäufer begeben haben. Bei einem der Treffen sollen die beiden Täter Pfefferspray gegen den Verkäufer eingesetzt haben, um das Handy an sich zu bringen.” Die Polizei kam Kaan I. über seine Kommunikation mit den Verkäufern auf WhatsApp auf die Spur. Dadurch war den Ermittlern seine Handynummer bekannt. Das Opfer des Pfefferspray-Angriffs sagte vor Gericht aus. Die Tat habe ihn traumatisiert. Inzwischen sei er umgezogen. Kaan I. nannte dem Richter außerdem den Namen seines mutmaßlichen Komplizen. Dieser soll nach Angaben des Angeklagten das Pfefferspray eingesetzt haben.
Angeklagter war bereits vorbestraft
Kaan I. war bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Rund zwei Wochen nach der ersten Tat soll sich Kaan I. erneut über eine Kleinanzeigen-Plattform mit einem Verkäufer verabredet haben. Auch dieses Mal ging es um ein iPhone. Nach Angaben aus dem Verfahren hatte der Angeklagte Schulden in Höhe von rund 12.000 Euro.
Gericht verhängt Haftstrafe
Der zweite Vorwurf wurde im Verfahren eingestellt. Nach Angaben des Richters fiel die andere Tat deutlich schwerer ins Gewicht .Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte Kaan I. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

































