Entscheidung könnte Signalwirkung habenKlage gegen dreijähriges Messerverbot - Oberverwaltungsgericht stärkt Befugnisse der Polizei

von Marc Sommer und Daniela Wüstner

Die Polizei in NRW darf einzelnen Personen das Mitführen von Messern über einen längeren Zeitraum verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein dreijähriges Messerverbot gegen einen jungen Mann aus Wuppertal für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidung könnte auch für ähnliche Fälle in NRW Bedeutung haben.

Messerangriffe beschäftigen NRW

Rund 20 Messerangriffe pro Tag wurden 2025 in Nordrhein-Westfalen registriert. Nach Angaben der NRW-Kriminalstatistik wurden rund 9.000 Menschen Opfer von Angriffen mit einem Messer. 49 Menschen kamen dabei ums Leben. Die Polizei hat deshalb bereits in zahlreichen Fällen Messerverbote ausgesprochen – auch gegen einen Mann aus Wuppertal.

Wuppertaler klagt gegen Messerverbot

Der damals 18-Jährige war zuvor an Straftaten beteiligt, bei denen Messer eine Rolle spielten. Daraufhin verhängte die Polizei gegen ihn ein dreijähriges Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände zu führen. Dagegen setzte sich der Wuppertaler juristisch zur Wehr. Der Rechtsstreit zog sich durch mehrere Instanzen. Im Eilverfahren bekam der junge Mann zunächst im Mai vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht. Im Juli entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz gegen ihn. Im Hauptsacheverfahren werteten die Düsseldorfer Richter das Messerverbot erneut als rechtswidrig.

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Oberverwaltungsgericht erklärt Verbot für rechtmäßig

Am Dienstag (29.09.) hat das Oberverwaltungsgericht Münster anders entschieden: Das Messerverbot ist nach Auffassung der Richter rechtmäßig. Von dem Wuppertaler gehe weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Das Verbot gilt noch bis März 2028. Die Polizei darf das Führen von Messern untersagen, nicht aber pauschal das Mitführen von Gegenständen wie Scheren oder Zangen.

Entscheidung mit möglicher Signalwirkung

Das Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfte auch für andere Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen relevant sein, wenn es um Messerverbote und die Einschätzung einer konkreten Gefahrenlage geht. Der Wuppertaler darf bis zum Ablauf des Verbots im März 2028 kein Messer mit sich führen. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.