Streit nach BetriebsratswahlHitlerbart-Posting: Mitarbeiter scheitert vor Gericht
Ein Facebook-Beitrag aus einem Betriebsratswahlkampf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigt. Ein Mitarbeiter soll darin eine Mitbewerberin mit einem Hitlerbart dargestellt haben. Er bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Fälschung. Das Gericht glaubte ihm nicht. Die Abmahnung durch seinen Arbeitgeber ist damit rechtskräftig.
Mitbewerberin mit Hitlerbart dargestellt
Der Streit geht auf die Betriebsratswahl bei ThyssenKrupp im vergangenen Jahr zurück. Der Kläger kandidierte selbst und soll während des Wahlkampfs einen Beitrag in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht haben. Darin war eine Mitbewerberin mit einem Hitlerbart zu sehen. Dazu wurde unter anderem gefragt, ob die Beschäftigten „wirklich von solchen Menschen vertreten werden“ wollten. ThyssenKrupp reagierte mit einer Abmahnung. Der Mitarbeiter bestritt jedoch, den Beitrag veröffentlicht zu haben. Nach seiner Darstellung handelte es sich um eine Fälschung, die ihm jemand unterschieben wollte. Deshalb zog er gegen die Abmahnung vor Gericht.
Gericht glaubt Mitarbeiter nicht
Bereits das Arbeitsgericht Duisburg hatte die Abmahnung für rechtmäßig erklärt. Der Mitarbeiter ging dagegen in Berufung. Vor dem Landesarbeitsgericht sollte unter anderem der Administrator der Facebook-Gruppe seine Darstellung stützen. Dessen Aussage überzeugte das Gericht jedoch nicht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers gab es dabei mehrere Widersprüche. Auch die Darstellung des Klägers hielt das Gericht nicht für glaubhaft. Nach einem entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts nahm der Mitarbeiter seine Berufung zurück. Damit steht rechtskräftig fest, dass die Abmahnung zu Recht erteilt wurde.

































