Prozessauftakt elf Jahre nach Flugzeug-UnglückNach Germanwings-Absturz 2015! Angehörige verklagen Bundesrepublik

Am Landgericht Braunschweig kämpfen 30 Hinterbliebene für Schadenersatz
Im März 2015 stürzte das Flugzeug in den Alpen ab.
epa, Sebastien Nogier/dpa, Sebastien Nogier
von Lisa Lechner, Maria Wille und Dylan Brandes

150 Menschen starben!
Vor elf Jahren bringt Copilot Andreas Lubitz eine Germanwings-Maschine absichtlich zum Absturz. Seit Freitag (28. August) läuft nun ein weiteres Gerichtsverfahren: Vor dem Landgericht Braunschweig kämpfen 30 Angehörige um zusätzlichen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland.

Angehörige kämpfen weiter

Der Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 ist mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe juristisch noch nicht endgültig aufgearbeitet. Vor Gericht wird in einem neuen Verfahren um zusätzlichen Schadenersatz gestritten. Nach dem Unglück wurden von der Lufthansa bereits Schmerzensgelder für Angehörige gezahlt.

Jetzt kämpfen 30 Hinterbliebene um Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro. „Wir verlangen, dass die Kammer das Verfahren überhaupt prüft. (...) Die Angehörigen haben lange genug auf eine Antwort gewartet”, fordert Rechtsanwalt Julius Reiter. Es geht um eine mögliche Verantwortung des Staates, der in Braunschweig durch das Luftfahrt-Bundesamt vertreten wird.

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Alle Insassen starben bei Katastrophe

Der Vorwurf: Die Flugtauglichkeit des Copiloten sei nicht ausreichend überwacht worden. Nach den Ermittlungen der französischen Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA steuerte der Copilot Andreas Lubitz die Maschine bewusst gegen einen Berg in den Alpen. Der damals 27-Jährige litt unter psychischen Problemen, suchte mehrfach Ärzte auf – verbarg jedoch eine Krankschreibung für den Tag des Todesflugs. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder starben, unter den Toten waren 72 Deutsche.

Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen

Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen

Solltet ihr selbst von Suizidgedanken betroffen sein, sucht euch bitte umgehend Hilfe. Versucht, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über eure Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

Wenn ihr schnell Hilfe braucht, dann findet ihr unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222 Menschen, die euch Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

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Versagen des Luftfahrt-Bundesamts?

Infolge der Katastrophe kam es zu Diskussionen zum Umgang mit möglichen psychischen Probleme von Angestellten in hochsensiblen Bereichen oder den Regeln in einem Flugzeug-Cockpit. Schon 2013 gab es in Mosambik einen Flugzeugabsturz durch den Suizid eines Piloten. Auch bei diesem Flug kamen alle Passagiere und Crew-Mitglieder ums Leben. Mit diesem Beispiel argumentierte am Freitag (28. August) ein Klagevertreter in Braunschweig. Der Vorwurf: Spätestens nach diesem Vorfall hätte das Luftfahrt-Bundesamt reagieren und Verfahren zur Überprüfung der Flugtauglichkeit verschärfen müssen.

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Chancen für Angehörige stehen schlecht

Große Hoffnungen auf einen juristischen Erfolg sollten sich die Hinterbliebenen laut der Richterin jedoch nicht machen. Schon vorab wurden sie informiert, dass die Klage als unschlüssig gewertet werden könnte. Nach Auffassung des Gerichts müssten die Betroffenen ihre Schadensansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden. Die Kammer verkündete am Freitag (28. August), sich zu dem Unglück zu beraten. Am 6. Oktober wird ein Urteil erwartet.

Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche, AFP, dpa