In dieser Stadt begeht alle 30 Minuten jemand Fahrerflucht!
Experte erklärt, wie ihr euch bei einem Unfall richtig verhaltet

Ach, das passt doch noch - oder?
Vielen ist das besonders unter Zeitdruck bestimmt schon einmal passiert: Man will schnell nochmal in den Supermarkt springen und die wichtigsten Sachen besorgen. Beim Einparken denkt man sich: „Ach das passt doch noch” - und dann passt es leider doch nicht... Beim anderen Auto ist kein Schaden zu erkennen, also geht es ab ins Geschäft. Doch streng genommen ist das Fahrerflucht!
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Aus Bagatelle wird purer Ernst
Doch wie so oft bleibt es nicht bei dem kleinen Kratzer am Auto, der unbemerkt bleibt. Wie eine kleine Anfrage der Hamburger CDU-Fraktion zeigt, begeht jede halbe Stunde jemand in Hamburg Fahrerflucht, indem er sich einfach vom Unfallort entfernt. Dies findet der Fraktionsvorsitzende der Hamburger CDU, Dennis Thering, „besonders erschreckend”. Von Januar bis Mai 2024 hat es hier ganze 7395 Fälle von Fahrerflucht gegeben. Den Großteil machen Bagatellunfälle aus. Dennoch wurden im Untersuchungszeitraum 422 Menschen verletzt am Unfallort zurückgelassen. Das sind 19 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Erst am Freitagabend (16. August) kam es zu einem schweren Unfall mit Fahrerflucht auf der B5 in Hamburg-Billstedt.
Im Video: Frau fast überfahren! Täter begeht Fahrerflucht
Das rät der Experte
Wenn es zum Unfall kommt, heißt es zuallererst Ruhe bewahren. André van de Velde, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt im Gespräch mit RTL Nord, was zu tun ist, wenn man einen Unfall baut und der Geschädigte nicht auffindbar ist. „Der Gesetzgeber verlangt, dass man eine angemessene Zeit wartet. Angemessen ist so ein unbestimmter Begriff. Das kann mal eine Stunde sein, das kann aber auch über diese Stunde hinausgehen und wenn dann niemand kommt, der sagt, das ist mein Auto, das du gerade kaputt gemacht hast, dann soll man die Polizei anrufen und sich unverzüglich an die Polizei wenden.” Aus eigener Erfahrung empfiehlt der Fachanwalt aber sofort die Polizei zu verständigen, um sich damit wegen der ungenauen Angaben der Wartepflicht abzusichern. Die wichtigsten Tipps und Informationen vom Experten haben wir hier für euch zusammengefasst:
Am besten immer warten UND die Polizei verständigen
Auf gar keinen Fall die Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei verlassen. Auch nicht, um selbst zur Polizei zu fahren
Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe reicht nicht aus!
Im Zweifel ist eine Selbstanzeige 24 Stunden nach der Tat möglich und kann strafmildernd sein
Als Unfallverursacher könnt ihr mit maximal 5.000 Euro Selbstbeteiligung für den Schaden des anderen herangezogen werden. Erleidet euer Fahrzeug einen Schaden und ihr entfernt euch unerlaubt vom Unfallort, wird die Vollkaskoversicherung die Kostenübernahme aufgrund der Fahrerflucht verweigern
Wer bei einem kleinen Schaden, der zum Beispiel durch das Einparken entstanden ist, Fahrerflucht begeht, muss mit einer Strafe von ca. ein bis zwei Monatsgehältern und einem Jahr Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen
Bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden kann eine kurzzeitige Freiheitsstrafe drohen. Die Dauer wird hier nach der schwere der Verletzung beim Geschädigten bemessen