Cold Case vor GerichtBekannter Blumenhändler brutal ermordet! Kommt der Täter nach 32 Jahren endlich in den Knast?
Mord verjährt nicht!
Es ist das Jahr 1992, als ein Hamburger Blumenhändler tot in seiner Wohnung gefunden wird. Offenbar wurde er brutal ermordet! Doch der Fall wird nie ganz aufgeklärt − bis heute?
Ist ER der Mörder?

Seit diesem Montag (9. September) muss sich ein 53-jähriger Rumäne vor dem Hamburger Landgericht wegen Mordes aus Habgier verantworten. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Er hat vor mehr als 30 Jahren dem damals 60-jährigen Karl-Heinz R. zuerst mit einem Glas auf den Kopf geschlagen, ihn dann geknebelt und schließlich erdrosselt. „Beim Aufschließen der Tür hörte ich oben Poltern und Getrampel, dachte mir aber nichts dabei”, so ein Zeuge am ersten Verhandlungstag, der damals bei seinen Eltern im gleichen Haus übernachtet. Danach soll der mutmaßliche Mörder noch die Tageseinnahmen des Blumengeschäfts von R. am Hauptbahnhof geklaut haben. Diese werden auf 1.500 bis 2.000 D-Mark geschätzt.
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DNA führt zum Verdächtigen
Es dauert mehr als 30 Jahre, bis die Ermittler dem mutmaßlichen Täter auf die Spur kommen: 2023 gibt es in Italien einen DNA-Treffer. Ein europäischer Haftbefehl wird ausgestellt, die Festnahme des 53-Jährigen erfolgt dann im Oktober in Großbritannien. „Anders als andere Delikte verjährt Mord nie. Deswegen ist eine Anklage auch nach über 30 Jahren noch möglich”, sagt Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens im Gerichtssaal.
Opfer und Angeklagter sollen Sex gehabt haben
Die gerichtliche Aufarbeitung des Falles ist gar nicht so einfach: „Es gibt keine unmittelbaren Tatzeugen. Weil die Tat vor über 32 Jahren geschah, sind viele Nachbarn oder Anwohner entweder tot oder dement, es bleiben also nur wenige Zeugen übrig”, so die vorsitzende Richterin.
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Die Hintergründe des grausamen Verbrechens sind noch unklar. War es eine Beziehungstat? Das Opfer und der Angeklagte sollen laut Anklage vor dem Mord zusammen Alkohol getrunken haben. „Herr R. war homosexuell und hatte oft Männerbesuch. Beide hatten Sex”, sagt die Verteidigerin des 53-jährigen Rumänen. Aber: „Es sind keine DNA-Spuren gefunden worden an der Tatwaffe. Das ist eine Bacardi-Flasche. Es sind DNA-Spuren gefunden worden, die für eine Anwesenheit unseres Mandanten vor Ort sprechen. Also an Gläsern. (...) Es gab einen Sexualkontakt, insofern auch an der Person. Aber eben kein Hinweis darauf, dass diese DNA-Spur in Zusammenhang mit der Tötung gelegt wurde.”
Der Angeklagte bestreite die Tat, werden sich aber vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, um vielleicht doch noch herauszufinden, was genau vor 32 Jahren in Hamburg passiert ist.