Nun muss sie blechenUrteil steht fest! Stiefvater bittet Gina-Lisa Lohfink zur Kasse

Gina-Lisa Lohfink muss erneut den Geldbeutel aufhalten!
Die ehemalige GNTM-Kandidatin wurde von ihrem Stiefvater auf Anwaltskosten verklagt. Im Hintergund stehen die Vorwürfe gegen den ehemaligen Partner von Gina-Lisas Mutter. Er soll sie zehn Jahre lang geschlagen haben. Doch das Gericht entscheidet für den Stiefvater und gegen Gina-Lisa.
Gericht entscheidet gegen Gina-Lisa Lohfink
Weil Gina-Lisa eine Erklärung unterschrieben hat, muss das It-Girl nun zahlen. Sie hatte damit eingewilligt, die im Vox-Interview geäußerten Vorwürfe nicht zu wiederholen. Dem Stiefvater sind dadurch Anwaltskosten in Höhe von rund 1.360 Euro entstanden. Und die muss Gina-Lisa aus ihrer Tasche zahlen. Das hat das Gericht jetzt entschieden. „Das Gericht sprach dem Kläger die Forderung in vollem Umfang zu, diese Forderung ergebe sich als Schadensersatzanspruch aufgrund der von der Beklagten getätigten Äußerung“, heißt es in der Mitteilung des Gerichtes.
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Ob Gina-Lisa und ihr Anwalt Burhard Benecken dies so einfach hinnehmen? Wohl kaum. Zumindest, wenn man sich ihr Statement kurz nach der Verhandlung am Langener Amtsgericht anschaut. „Wenn sie gegen uns entscheiden, dann müssen wir in Berufung“, sagt Benecken zu seiner Mandantin – und damals stand das Urteil noch aus. Wie Benecken auf RTL-Anfrage bestätigt, haben er und Gina-Lisa bereits Berufung eingelegt. „Auch die Signalwirkung, die davon ausgeht, dass man sagt, Schläge von Eltern an Kinder hat man hinzunehmen …“, setzt Benecken an. „Das ist unglaublich, das darf nicht vermittelt werden“, unterbricht Gina-Lisa ihren Rechtsbeistand damals vor dem Gerichtsgebäude.
Im Video: Gina-Lisas krasse Suffbeichte
Gina-Lisa macht Vorwürfe des Missbrauchs
Angefangen hat die Geschichte bei einem Vox-Interview für das Magazin PROMINENT. Damals behauptet Gina-Lisa, sie wurde von ihrem Stiefvater zehn Jahre lang geschlagen. Der Stiefvater gibt das auch zu, sagt aber, es seien nicht zehn Jahre gewesen, sondern weniger. Deshalb will er sich mit Gina-Lisa außergerichtlich einigen. Sie soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das tut die 38-Jährige auch.
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Die Kosten, die dafür entstanden sind, stellt er ihr nun – wenn auch über ein Gerichtsverfahren – in Rechnung. Ob Gina-Lisa mit ihrer Berufung erfolgreich sein wird, wird sich wohl noch zeigen.