Die Verbraucherzentrale warntTrotz EU-Roaming! Wann Telefonieren im Urlaub richtig teuer werden kann

Vorsicht, Kostenfalle!
Eigentlich sind Telefonieren, Simsen und Surfen im Internet EU-weit genauso teuer wie zu Hause. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die dafür sorgen können, dass unsere Handyrechnung im EU-Ausland in die Höhe schießt.
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Durch die EU-Roaming-Verordnung ist gesichert, dass die Smartphone-Nutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island genauso teuer ist wie Zuhause. Es entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.
Doch es gibt Ausnahmen: „Mehrkosten können allerdings entstehen, wenn sich Reisende in Grenzgebieten aufhalten”, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.
Schnell kann es da nämlich passieren, dass sich das Handy in das Netz des Nachbarlandes einwählt, das nicht zur EU gehört. Wer sich beispielsweise in Griechenland nahe der türkischen Grenze aufhält oder am Bodensee in der Nähe zur Schweiz unterwegs ist, kann unter Umständen das europäische Mobilfunknetz verlassen.
Denn: Bei den meisten Handys ist die automatische Netzwahl aktiv. Dies bedeutet, dass sich unser Smartphone automatisch mit dem Netz verbindet, das das stärkste Signal hat. Dies kann dann eben auch das teure Netz aus dem Nicht-EU-Nachbarland sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die automatische Netzwahl daher deaktivieren.
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EU-Roaming-Verordnung gilt nicht auf dem Schiff und im Flugzeug
„Vorsicht ist auch auf Schiffen oder im Flugzeug geboten, denn dort gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht.” Wer in der Luft oder auf hoher See unterwegs ist, hat auch Handyempfang. Der kommt jedoch über Satellitentechnik zustande. Die EU-Roaming-Verordnung gilt hier nicht. Wer über Satellit surft oder telefoniert, zahlt drauf – und das nicht gerade wenig. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt: „Je nach Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten.”
Wer die Kosten für die Handynutzung auf dem Schiff oder im Flugzeug im Blick haben möchte, sollte lieber auf das WLAN ausweichen, das mittlerweile in den meisten Fällen angeboten wird. Dieses wird in aller Regel über Kredit- oder Bankkarte in Form einer Einmalzahlung aktiviert.
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Kostenairbag fürs Smartphone: Schutz vor hohen Kosten einrichten
Neben dem Deaktivieren der automatischen Netzwahl kann noch ein Kostenairbag eingerichtet werden. Bedeutet: Man definiert ein Limit seiner Handyrechnung vor, welches auf keinen Fall überschritten werden soll. Droht eine Überschreitung, werdet ihr gewarnt und die Verbindung unterbrochen. Auch auf diese Weise kann man sichergehen, dass die Kosten im Urlaub nicht explodieren.
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EU-Roaming in Großbritannien: Vereinigtes Königreich als Sonderfall
Seit 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Würde eigentlich bedeuten: Kein EU-Roaming mehr im vereinigten Königreich. Aber: Einige Anbieter behandeln Großbritannien in Sachen Roaming weiterhin als zugehörig zur EU und gewähren die Konditionen des EU-Roamings dort weiterhin.
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Die Telekom schreibt etwa auf ihrer Website: „Großbritannien ist seit 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union, wird aber seitens der Telekom bzgl. Roaming weiter wie ein EU-Land behandelt. Daher ändert sich an den Roaming-Preisen und Ländergruppen-Zuordnungen vorerst nichts.”
Und auch Vodafone behandelt Großbritannien weiterhin wie ein EU-Land. Auf der Vodafone-Website heißt es: „So nutzt Du Deinen Tarif im EU-Ausland, in Norwegen, Island, Liechtenstein und Großbritannien wie zu Hause.”
Wer nach Großbritannien reist, sollte sich am besten im Vorfeld bei seinem jeweiligen Mobilfunkanbieter informieren, ob die EU-Roaming-Verordnung dort nach wie vor greift. (pdr/vho)