Viele Bundesländer betroffen

Verletzungsgefahr! Rewe und Edeka rufen Tiefkühl-Produkt zurück

Großer Tiefkühl-Rückruf: Ein Blick ins Tiefkühlfach lohnt sich jetzt mehr denn je!
Vorsicht bei Chili Cheese Nuggets von Rewe und Edeka! Ein Blick ins Tiefkühlfach lohnt sich jetzt mehr denn je! (Symbolbild)
picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose

Die Gefahr ist kaum zu erkennen!
Das Unternehmen Izico Deutschland GmbH ruft ein beliebtes Tiefkühl-Produkt zurück. Es wird bei vielen Discountern und Supermärkten verkauft.

Achtung bei Chili Cheese Nuggets von Rewe und Edeka: Transparente Plastiksplitter TK-Produkt gefunden

Wie die Verbraucherschutzplattform produktwarnung.eu schreibt, rufe der Lebensmittelhersteller ein Produkt zurück, dass es sowohl von der Marke „ja!” als auch von „Gut&Günstig” zu kaufen gibt. Es handelt sich um Chili Cheese Nuggets aus dem Tiefkühlfach.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich transparente Plastiksplitter in den Produkten befinden, die zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum und im schlimmsten Fall sogar zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen könnten. Vom Verzehr wird daher dringend abgeraten.

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Rewe und Edeka: Großer Rückruf von „Ja! Chili Cheese Nuggets” und „Gut&Günstig Chili Cheese Nuggets”

Konkret werde vor dem Verzehr von Produkten gewarnt, die die folgenden Merkmale aufweisen:

Ja! Chili Cheese Nuggets:

  • Inhalt: 250g, tiefgefroren

  • EAN 4337256702997

  • Charge und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD): L5056 – 28.04.2026 und L5070 – 28.05.2026

Die Produkte wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verkauft.

GUT&GÜNSTIG Chili Cheese Nuggets:

  • Inhalt: 250g, tiefgefroren

  • MHD: 28.05.2026

Betroffene Produkte wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, sowie in Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Teilen Niedersachsens, in Teilen von Hessen, im Saarland und in Teilen von Thüringen verkauft.

Wer ein betroffenes Produkt in seinem Eisfach findet, der könne es im jeweiligen Supermarkt oder Discounter zurückgeben. Das Geld werde auch ohne Vorlage eines Kassenzettels erstattet. (vho)