Verurteilung ist rechtskräftigRevision vom Reemstma-Entführer Drach scheitert

Revision gescheitert.
Die Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision verworfen. Das Urteil des Kölner Landgerichts von Januar 2024 sei damit rechtskräftig, teilte der BGH in seinem nun veröffentlichten Beschluss mit.
Geldboten angeschossen und schwer verletzt
Das Landgericht hatte Drach unter anderem wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ob er also jemals wieder auf freien Fuß kommen wird, ist fraglich. Drach hatte in dem Prozess alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
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Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Drach 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hatte. Bei zwei der Taten schoss er auf die Geldboten - in einem Fall mit einer Kalaschnikow - und verletzte die beiden Männer schwer.
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Drach gilt als einer der bekanntesten Schwerverbrecher Deutschlands. 1996 hatte der Deutsche den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war Drach schon zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (dpa)


