Eltern haben Schuld
Nur 19 Kilo! Eltern lassen Pauline (†16) verhungern
Sie ließen ihre eigene Tochter verhungern!
Als Pauline (16) wenige Tage vor Weihnachten 2022 stirbt, wiegt sie nur noch 19 Kilo. Schuld an dem Tod des Mädchens haben auch ihre Eltern. Das hat nun das Landgericht in Schweinfurt festgelegt. Das Urteil ist dabei eine absolute Besonderheit.
Wenige Tage vor Weihnachten stirbt Pauline – mit nur 19 Kilo!
Wollten Sie ihre Tochter schützen oder sind sie an dem Tod von Pauline (†16) mit Schuld? Die Antwort des Landgerichts Schweinfurt (Bayern) lautet Letzteres. Denn das Mädchen ist vor etwa zwei Jahren gestorben – mit gerade einmal 19 Kilo Körpergewicht. Das Urteil: Sabrina und Werner D. haben ihrer Tochter nicht genügend geholfen, sondern sie sterben lassen. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Pauline ist tot, begründet die Richterin ihr Urteil. Das Mädchen war 1,39 Meter groß, ihr Gewicht lag dabei bei gerade einmal 19 Kilogramm. Mit 16 Jahren!
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In der Corona-Pandemie hat sich die fünfköpfige Familie aus Unterfranken immer mehr zurückgezogen. Pauline litt zudem unter einer schweren Essstörung, magerte bis auf die Knochen ab. Wenige Tage vor Weihnachten – am 19. Dezember 2022 – starb sie dann. Vermutlich an den Folgen einer Unterernährung. Der gerufene Notarzt versuchte noch nach eigenen Angaben 20 Minuten lang, Pauline ins Leben zurückzuholen. Jedoch ohne Erfolg. Um 3.46 Uhr wurde sie für Tod erklärt. Wie im Detail die Todesnacht ablief, konnte vor Gericht nicht gänzlich geklärt werden.
Gericht ist sich sicher! Eltern ließen Pauline verhungern
Nun das Urteil für Paulines Eltern. Ein Schuldspruch, ohne Strafe, aber kein Freispruch. Das Gericht ist sich sicher: Mutter und Vater haben ihre Tochter verhungern lassen, ihr nicht genügend geholfen. „Sie starb in Windeln im Schlafzimmer ihrer Eltern“, so die Richterin. „Ihre Eltern wussten, wie dünn die Tochter ist. Sie wussten, dass ihre Tochter psychisch krank ist. Sie wussten, dass sie zu wenig isst. Sie wussten jedenfalls ganz zum Schluss, dass das Mädchen Windeln tragen musste, weil sie körperliche zu entkräftet war. Sie haben nichts gemacht.“
Sie betont jedoch auch: „Wir können ausschließen, dass die Angeklagten das Ziel hatten, ihre Tochter zu töten.“ Auch die letzten Chats mit ihrer Mutter werden in der Urteilsbegründung thematisiert. Pauline hatte kurz vor ihrem Tod noch mit ihrer Mutter per Whatsapp gechattet, auch über Essen. Sie hatte Lust auf Sushi, ist dort zu lesen. Von einer Haftstrafe wird darum abgesehen.
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„Wir sind der Meinung, dass beide Angeklagten überfordert waren. Sie haben sich an den Gedanken geklammert, dass alles gut war.“ Zusätzlich zu diesem „Augen verschließen“ gab es wenige soziale Kontakte. „Ein oder zwei Wochen früher wäre sie wahrscheinlich zu retten gewesen“, sagt die Richterin. „Sie haben die Augen zugemacht, statt zu handeln.“ Das Absehen von der Strafe ist eine Art „Gnadenvorschrift“. Denn: „Sie sind genug, bestraft durch das, was sie als Folgen der Tat haben.“

„Wir haben uns bis zuletzt nicht vorstellen können, dass Pauline stirbt“
Während des Prozesses übernimmt das Paar die Verantwortung für das Geschehen. Betont jedoch auch, dass sie den Tod ihrer Tochter nicht billigend in Kauf genommen haben: „Wir haben uns bis zuletzt nicht vorstellen können, dass Pauline stirbt“, so der Anwalt des Vaters im Auftrag seines Mandanten. Werner D. könne sich heute nicht mehr erklären, „wie blind“ er gewesen sein muss, dass er nicht erkannt habe, wie es Pauline ging. „Ich leide jeden Tag unter der Schuld“, die er durch den Tod Paulines auf sich genommen habe. (Mit dpa)