Urteil am Landgericht Osnabrück

Arzt (56) vergewaltigt 14-Jährige in Klinik – danach gibt er ihr 100 Euro

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Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Mediziner zu vier Jahren und drei Monaten Haft wegen Vergewaltigung und Körperverletzung.
RTL
von David Meyer-Wilmes und Claire Luna Auselt

„Dieser Fall hat nur Verlierer.”
So lautet das Fazit des Richters in einem Vergewaltigungs-Prozess am Landgericht Osnabrück, der heute (24. Juli) endete. Verurteilt wird ein Arzt, der im Dezember 2023 eine 14-Jährige in der Klinik vergewaltigte, in der er arbeitete. Der verheiratete Familienvater hatte im Internet Kontakt zu dem Mädchen aufgebaut.

Angeklagter zeigt bei Urteilsverkündung keine Reaktion

Der Angeklagte wird zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Während der Urteilsverkündigung verzieht der 56-Jährige keine Miene. Schon vorher möchte sich der Arzt aus Osnabrück kaum zu seiner Tat äußern. Er habe alles nur „häppchenweise“ zugegeben, wenn die Beweise zu belastend wurden, so das Gericht. Zudem wirft die Kammer die Frage auf, wie ein „gut situierter und als Arzt im Leben stehender“ Mann eine derart abscheuliche Tat begehen konnte. Der Täter ist verheiratet und hat selbst Kinder. Er habe sein Leben, aber vor allem das der Minderjährigen, zerstört. „Dieser Fall hat nur Verlierer“, sagt der Richter.

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Arzt lernt Teenagerin online kennen

Der Verurteilte und die Minderjährige lernen sich 2023 im Internet kennen. Die 14-Jährige sei neugierig gewesen, der Arzt habe sich mit ihr treffen wollen. In mehreren Nachrichten soll auch von gemeinsamem Sex die Rede gewesen sein. Das Mädchen habe jedoch betont, erst prüfen zu wollen, ob sie sich damit wohlfühle, so das Gericht.
Im Dezember 2023 kommt es dann zur Tat: Der Arzt kauft dem Mädchen ein Bahnticket. Er holt die 14-Jährige am Bahnhof in Osnabrück ab. In seinem Auto fahren sie in die Klinik. Dort kommt es zur Vergewaltigung.

Mediziner bietet Mädchen Betäubungsspray an

Während der Urteilsverkündung werden erschütternde Details der Tat genannt. Mehrfach dringt der Mann ein, verletzt das Mädchen nachweislich. Vorher soll er der Minderjährigen Betäubungsspray angeboten haben. Die 14-Jährige lehnt ab und wehrt sich gegen die Tat. Zusätzlich zur Vergewaltigung wird der Angeklagte auch wegen Körperverletzung verurteilt. Nach der Vergewaltigung fährt er die 14-Jährige zum Bahnhof, gibt ihr 100 Euro. Das Mädchen fährt nach Hause, bricht dort zusammen und erstattet Anzeige.

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Die Nebenklägerin (heute 15) leidet bis heute unter Flashbacks, Schlafstörungen und Panikattacken. Die Eltern des Mädchens machen sich Vorwürfe, die Tat nicht verhindert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.