Gericht lehnt Eilantrag ab

Teenie verkauft Schlagringe und Messer an Mitschüler und klagt gegen Schul-Ausschluss

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Schlagring und Messer (Symbolfoto)
NoDerog

Der Übeltäter meinte tatsächlich, dass ihm selbst Unrecht widerfährt.
Ein 16 Jahre alter Schüler hat an seiner Schule über längere Zeit Schlagringe und Springmesser an minderjährige Mitschüler verkauft und ist deshalb bis zum Schuljahresende von der Schule ausgeschlossen worden. Zurecht, wie ein Gericht urteilt und einen Eilanatrag des Teenagers ablehnt.

Gefahr für andere Menschen auf dem Schulgelände

Diese Entscheidung der Schule sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz mit. Deswegen sei sein Eilantrag sei abgelehnt worden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Der 16-Jährige sei wegen des Waffenverkaufs bis Ende des Schuljahres von der Schule ausgeschlossen worden, hieß es. Das sei rechtmäßig. Durch den Verkauf sei eine Gefahr begründet gewesen, dass die Waffen noch auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten.

Der Schüler argumentierte, dass sein Ausschluss unverhältnismäßig sei, weil er Reue gezeigt habe. Außerdem habe die Schule keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Ohnehin werde er nicht mehr lange zur Schule gehen

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Verweis auf andere Taten in jüngerer Zeit

Mit Blick auf Amokläufe an Schulen in jüngerer Zeit sei nachvollziehbar, dass Schülerinnen und Schüler so etwas auch an ihrer Schule befürchteten, hieß es. (uvo; dpa; AFP)