Blutbad auf der Nordseeinsel

Goldschakal tötet fast 80 Lämmer auf Sylt – Behörden bereiten Abschuss vor

Ein Goldschakal
Ein Goldschakal soll auf Sylt geschossen werden. (Symbolbild)
dpa

Die Behörden wollen das Blutbad nun beenden.
Auf Sylt treibt seit einiger Zeit ein Goldschakal sein Unwesen, raubt rund 80 Lämmern das Leben. Um die Insel vor dem streng geschützten Raubtier zu schützen, bereitet das Landesamt für Umwelt eine Ausnahmegenehmigung vor: Der Goldschakal soll geschossen werden.

Goldschakal reißt 76 Lämmer auf Sylt

Ein wilder Goldschakal soll auf der Nordseeinsel Sylt fast 80 Lämmer gerissen haben – dafür droht ihm nun der Tod. Die Behörden bereiteten eine Ausnahmegenehmigung zur Erschießung des streng geschützten Raubtiers vor, wie das Landesumweltministerium in Kiel am Dienstag (3. Juni) erklärte. Dies sei zum Schutz der wichtigen Deichschäferei sowie bodenbrütender Vögel erforderlich.

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Die dauerhafte Anwesenheit eines Goldschakals auf der Insel führe „absehbar zu großen Schäden in der Schafhaltung“, erklärte das Ministerium. Der Goldschakal riss zwischen dem 19. und dem 21. Mai 76 Lämmer. Die Vorfälle wurden dem sogenannten Wolfsmanagement gemeldet, als Verursacher wurde dann allerdings ein Goldschakal identifiziert.

Das Foto aus dem Jahr 2012 zeigt einen Goldschakal, der im Nationalpark Bayerischer Wald (Bayern) von einer Wildkamera fotografiert wurde.
Goldschakale sind größer als Füchse, aber kleiner als Wölfe. (Symbolbild)
Nationalpark Bayerischer Wald/LfU/dpa/Archivbild

Goldschakale sind etwas größer als Füchse, aber deutlich kleiner als Wölfe. Ihr natürliches Verbreitungsgebiet reicht von Südasien bis Südosteuropa, seit mehreren Jahrzehnten breiten sie sich laut Umweltministerium zunehmend auch in Mitteleuropa aus. 2017 wurde demnach in Brandenburg erstmals ein Goldschakal in Deutschland nachgewiesen. In Schleswig-Holstein gab es vor den Vorfällen auf Sylt seit 2017 insgesamt nur acht Nachweise.

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Goldschakal durch europäische Gesetze geschützt

Erlassen werden soll die Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Landesamt für Umwelt. Dies kann nach Angaben des Landesumweltministeriums allerdings erst nach einer Anhörung anerkannter Naturschutzverbände geschehen. Diese wurden am Dienstag informiert und haben nun Gelegenheit zur Stellungsnahme.

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Der Goldschakal ist durch europäische und nationale Artenschutzgesetze geschützt und darf nicht gejagt werden. Ausnahmen sind dem Ministerium zufolge nur in Sonderfällen unter strengen Voraussetzungen möglich. (fkl/afp)