Warum der Prozess unterbrochen worden istKarriere gegen Sex? Ex-Polizeichef Andreas R. muss erneut vor Gericht

Ex-Polizei-Chef Andreas R. beim Prozess-Auftakt in Stuttgart
Ex-Polizeichef Andreas R. betritt mit einem Lächeln auf dem Gesicht den Gerichtssaal in Stuttgart.
RTL
von Max Hartl, Michael Statz und Jana Kerzmann

Das Lachen ist ihm noch nicht vergangen!
Händchenhaltend und mit einem Lächeln betritt der Angeklagte heute Morgen gemeinsam mit seiner Frau den Gerichtssaal. Andreas R. war einst Polizei-Chef von Baden-Württemberg, bevor er wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde. Zwar wurde der Beamte 2023 freigesprochen, doch nun muss er sich erneut vor Gericht verantworten. Bereits kurz nach Prozessbeginn kam es jedoch zu einer Unterbrechung. RTL war vor Ort. Warum der Prozess nicht fortgesetzt wurde, verraten wir euch jetzt.

Erst sexuelle Nötigung, jetzt Bestechlichkeit! Ex-Polizeichef muss erneut vor Gericht

Bereits im Jahr 2023 stand der ehemalige Polizei-Chef des Landes Baden-Württemberg wegen sexueller Nötigung vor Gericht. Laut dpa soll Andreas R. eine junge Kommissarin in einer Kneipe sexuell belästigt haben. Aufgrund mangelnder Beweise wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Nun muss sich Andreas R. erneut vor Gericht verantworten. Angeklagt wurde der suspendierte Polizeibeamte von derselben Frau, dieses Mal wegen Bestechlichkeit.

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In einem Skype-Telefonat – wenige Tage nach dem Kneipenbesuch – soll Andreas R. der Hauptkommissarin angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlässt, so die dpa. Das Gespräch wurde offenbar von der betroffenen Kommissarin aufgenommen und war im früheren Gerichtsverfahren kein Bestandteil der Anklage. Im neuen Prozess soll sich das nun ändern. RTL war vor Ort.

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Aufruhr beim Prozess-Auftakt in Stuttgart: Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens

Der Auftakt des Verfahrens verlief völlig anders als erwartet. Bereits zu Beginn kam es laut RTL-Informationen zu heftigen Diskussionen. Die Verteidigung bezeichnete das Verfahren als staatlich organisierte Mobbing-Kampagne gegen ihren Mandanten. Dabei fielen Vorwürfe wie „soziale Enthauptung“, „soziale Hinrichtung“ und „Vernichtung seiner bürgerlichen Existenz“. Im Raum stand ein möglicher Justizskandal.

Doch die Verteidigung erhebt nicht nur schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, sondern fordert bereits zu Prozessbeginn die Einstellung des Verfahrens.

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Prozess unterbrochen! Gericht muss Zulässigkeit des Verfahrens prüfen

Der Prozess hatte gerade erst begonnen, da wurde er bereits wieder unterbrochen. Grund dafür ist, dass der Angeklagte Andreas R. im ersten Verfahren im Jahr 2023 freigesprochen wurde. Die Verteidigung argumentiert laut RTL-Angaben, dass im neuen Prozess dieselbe Tat verhandelt wird und ein erneutes Verfahren daher unzulässig sei. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Das letzte Wort liegt beim Gericht. Um diese Frage zu klären, wurde der Prozess unterbrochen und auf Ende Mai gelegt.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa