Er darf nie wieder Frauen behandelnPatientinnen heimlich gefilmt – Orthopäde (43) muss in den Knast

Arzt war sein Traumberuf – jetzt darf er ihn nie wieder ausüben!
Ein Orthopäde aus dem Landkreis Osnabrück soll 119 Patientinnen heimlich gefilmt und sie zum Teil sexuell missbraucht haben. Darunter auch Mädchen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt waren. Vor dem Landgericht Osnabrück ist am Dienstag das Urteil gegen den Mann gefallen.
Berufsverbot und fünfeinhalb Jahre Haft
Dem Publikum abgewandt, sitzt der 43-Jährige am Dienstagmittag neben seiner Anwältin. Das Landgericht Osnabrück sieht es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2018 und 2022 mehrere Patientinnen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben soll, darunter Minderjährige.
Dafür wird der Arzt zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, dazu kommen Geldzahlungen an seine Opfer. Die Beträge liegen zwischen 600 und 5000 Euro. Der Mann darf für den Rest seines Lebens keine Frauen mehr orthopädisch behandeln, das legt das Gericht explizit mit dem Berufsverbot fest. Neben dem Urteil des Landgerichts soll sich der Arzt in zivilrechtlichen Einigungen mit 18 Geschädigten auf Geldzahlungen geeinigt haben.
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Polizei findet 9900 Bilddateien
Während der Urteilsverkündung erklärt die Richterin, dass der Angeklagte nach eigener Aussage sein Leben lang Arzt werden wollte. Gegenüber Patienten habe er professionell gewirkt, Patientinnen sollen ihn als einfühlsam und kompetent angesehen haben.

Nach den Ermittlungen gegen den Mann zeige sich jedoch eine ganz andere Seite. Die Polizei konnte rund 9900 strafrechtlich relevante Bilddateien sichern. Betroffen sind 119 Patientinnen, die Jüngste sei zum Tatzeitpunkt erst 10 Jahre alt gewesen sein. Anhaltspunkte, dass die Bilder der Frauen weitergegeben wurden, gebe es nicht. Während des Prozesses wurde in der Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein Voyeurismus festgestellt.
Rechtskräftig wird das Urteil in einer Woche. Bis dahin kann der Orthopäde Revision einlegen. Das Berufsverbot könne laut Richterin auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Soweit sich der 43-Jährige in entsprechende Behandlung begebe.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche


