„Bestrafen Sie nicht meine Familie” Vater (37) verbrüht Tochter Sophie (2) in der Badewanne

Vater (37), Mutter (36) und Oma (64) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt!
Dieser Vorfall im Mai 2024 ließ viele Menschen fassungslos zurück: André G. hat seine Tochter in der Badewanne verbrüht. Die Staatanwaltschaft vermutet aus Strafe, weil sie sich im Garten dreckig machte. Sophie (2) starb zwei Tage später an ihren Verletzungen. Für das, was der Vater dem kleinen Mädchen angetan hat, muss er jetzt ins Gefängnis!
Sie holten erst zwei Tage später einen Arzt
Auch heute (18. Dezember) werden für André G. beim Eintritt in den Gerichtsaal besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Statt von zwei, wird der Mann von vier Beamten vorgeführt. Denn er soll immer wieder mit aggressivem und manipulierendem Verhalten auffallen.
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Seit dem 11. November sitzt er zusammen mit seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Weil der Mann sauer über das Verhalten seiner zweijährigen Tochter gewesen sein soll, habe er sie in die brühend heiße Badewanne getaucht. Sophies ganzer Körper war übersät mit Verbrennungen, mehrere zentimetergroße Brandblasen. Dringend hätte sie einen Arzt gebraucht. Doch ihr Vater hielt das offenbar nicht für nötig. Auch als Sophies Mutter und Großmutter nach Hause kamen, passierte nichts.

Sie sollen versucht haben, die verbrannten Stellen mit kalten Waschlappen zu kühlen und legten das Kind einfach ins Bett. In das Bett, indem die Polizei die kleine Sophie zwei Tage später tot aufgefunden hat. Ihre Großmutter Kirstin G. rief zuvor den Notruf – nach zwei Tagen, die sich für Sophie wie eine Ewigkeit angefühlt haben mussten.
Bei den Ausführungen der Staatsanwaltschaft bricht Sophies Mutter Nadine E. immer wieder in Tränen aus. Dass der Vater seine Tochter als Lektion zu heiß gebadet habe, konnte vor Gericht nicht bewiesen werden, heißt es im Schluss-Plädoyer am Landgericht Halle. Aber: „Hätten die Angeklagten Hilfe gerufen, hätte der Tod und das Leiden verhindert werden können”, erklärt die Staatanwaltschaft weiter.
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Letzten Worte von André G. sollen Familie schützen
Auch wenn André G. seine Tochter in die brühend heiße Badewanne gesteckt hat, stehen auch die Mutter und Großmutter von Sophie wegen Totschlag durch Unterlassen vor Gericht. Seine letzten Worte vor dem Urteil lauten deshalb: „Ich bitte das Gericht, meine Familie nicht zu bestrafen, sondern nur mich zu bestrafen.“

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Doch die Worte scheinen nichts zu bewirken: Nadine E. wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Sophies Großmutter bekommt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. André G. muss drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Halle verurteilt ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung.