Arbeitgeber reagiert auf ungewöhnliche PauseBusfahrer rollt Gebetsteppich vor seinem Bus aus

Große Aufregung um ein Pausen-Gebet!
Ein Busfahrer hat in der Schweiz während einer Standzeit vor seinem Linienbus gebetet. Fotos seines Gebets sorgen jetzt für Diskussionen – jetzt hat sich der Arbeitgeber des Mannes eingeschaltet.
Gebet fand zwischen zwei Fahrten statt
Ein Busfahrer der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) hat an einer Endhaltestelle in Stäfa am Zürichsee seinen Gebetsteppich vor dem Bus ausgerollt und gebetet.
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Die Bilder veröffentlichte zunächst die Schweizer Wochenzeitung Weltwoche, die vielfach dem rechtskonservativen bis rechtspopulistischen Spektrum zugerechnet wird. Blick und Nau.ch berichteten anschließend ebenfalls über den Vorfall und fragten bei den VZO nach.
Nach Angaben der Verkehrsbetriebe ereignete sich das Gebet am 8. Juli an der Endhaltestelle Frohberg – und zwar während einer planmäßigen Standzeit zwischen zwei Fahrten. Der Fahrbetrieb sei dadurch nicht beeinträchtigt worden. Der Bus habe sich weder verspätet noch seien Fahrgäste gefährdet gewesen.
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Verkehrsbetriebe kündigen Gespräch an
Auf Anfrage von Nau.ch erklärten die VZO, sie respektierten die Religions- und Glaubensfreiheit ihrer Mitarbeitenden. Gleichzeitig entspreche das Ausüben religiöser Praktiken während der Arbeitszeit nicht den Vorstellungen und internen Vorgaben des Unternehmens. Der Vorfall werde deshalb intern mit dem betroffenen Mitarbeiter besprochen.
Auch gegenüber Blick betonten die Verkehrsbetriebe, dass dienstliche Aufgaben, Sicherheit und ein zuverlässiger Betrieb während der Arbeitszeit jederzeit Vorrang hätten. Da sich das Gebet während einer Standzeit ereignet habe, habe es jedoch keine Auswirkungen auf den Fahrplan gegeben.
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Der Vorfall hat in der Schweiz eine Debatte darüber ausgelöst, wie weit Religionsfreiheit am Arbeitsplatz reicht. Grundsätzlich dürfen Beschäftigte ihren Glauben ausüben. Arbeitgeber können jedoch Regeln aufstellen, wenn betriebliche Abläufe oder dienstliche Pflichten betroffen sind. Ob der Vorfall für den Busfahrer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird, ist bislang nicht bekannt. Dazu äußerten sich die VZO bislang nicht.
Verwendete Quellen: Weltwoche, Nau, Blick


