Wutausbruch im Fabian-Prozess „Hast du einen Dachschaden, oder was?” Gina H. schreit Schwester im Gerichtssaal an

Mordprozess im Fall Fabian
Die Angeklagte kommt zur Eröffnung der Verhandlung im Landgericht bei der Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian und hält sich einen Hefter vor das Gesicht.
jbu, Jens Büttner/dpa, Jens Büttner

Plötzlich liegen die Nerven blank!  
Zum ersten Mal im Prozess um den getöteten Fabian aus Güstrow fährt die Angeklagte Gina H. völlig aus der Haut. Ihre Schwester sagt gerade vor Gericht aus, als Gina H. plötzlich die Fassung verliert und dazwischen schreit: „Hast du einen Dachschaden, oder was?”

Schwester muss im Fabian-Prozess öffentlich aussagen

Eigentlich wollte die Schwester nichts davon an die Öffentlichkeit dringen lassen. Am 6. August muss sie im Prozess aussagen. Sie hatte im Vorfeld beantragt, die Öffentlichkeit während ihrer Zeugenbefragung auszuschließen. Das hatte das Gericht aber abgelehnt. Darum betritt die 28-Jährige am Donnerstag einen voll besetzten Saal.

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Sie habe seit acht Jahren keinen Kontakt mehr zu Gina H., berichtet die Schwester vor Gericht. Der Grund dafür seien Konflikte mit der Großmutter. Gina H. und sie seien damals zu den Großeltern gezogen, als die Mutter der Schwestern an Krebs erkrankt sei. Sie selbst habe sich aber nicht mit der Großmutter verstanden, berichtet die Schwester im Zeugenstand. Gina H. habe dann irgendwann den Kontakt abgebrochen, weil sie Angst gehabt habe, dass Oma ihr den Geldhahn zudrehe, wenn sie sich weiter mit der Schwester getroffen hätte.

Als Schwester auspackt, flippt Gina H. aus

Die Mädchen hätten als Kinder fast alles zusammen gemacht. Die beiden seien nur anderthalb Jahre auseinander, erklärt sie. Doch dann geht es plötzlich zur Sache. Gina H. sei sitzengeblieben, berichtet ihre Schwester. „Die Ausbildung hat sie abgebrochen. Sie war in der psychiatrischen Anstalt”, erinnert sich die 28-Jährige vor Gericht. „Sie hatte mir erzählt, sie hat keine Lust zu arbeiten. Und sie sucht einen anderen Weg.”

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Dann eskaliert die Situation. „Was ist mit dir?”, schleudert die Zeugin Gina H. entgegen. Der Richter ermahnt beide Schwestern: „Das ist die letzte Verwarnung für Sie beide”. Und in Richtung der Schwester sagt er: „Versuchen Sie, sich nicht provozieren zu lassen.”

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Fabians Vater schreibt Gina H.s Schwester von seinem Verdacht

Gina H.s Schwester packt vor Gericht über das schwierige Geschwisterverhältnis aus. Gina H. habe oft gelogen, um ihe Schwester schlechter dastehen zu lassen. „Sie hat alles dafür getan, um immer an erster Stelle zu stehen, vor allem bei unseren Großeltern. Sie hat mich bei Kleinigkeiten verpetzt”, erklärt sie. „Es musste immer nach ihrer Nase gehen.”

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Dann berichtet die 28-jährige gelernte Forstwirtin noch, dass Fabians Vater sie bei der Suche nach seinem Sohn kontaktiert habe. Offenbar nahm er an, dass sie auf den Wildkameras im Wald nachschauen könnte, ob Fabian irgendwo zu sehen sei. Sie habe ihm da aber nicht helfen können, berichtet Gina H.s Schwester. Am 14. Oktober 2025 – also dem Tag, an dem Fabians Leiche gefunden wird – habe er ihr geschrieben: „Irgendwie ist deine Schwester ganz schön verdächtig.

Als die Schwester ihre Aussage beendet und den Saal wieder verlässt, würdigen sie und Gina H. sich keines Blickes.

Vermisster Fabian aus Güstrow lag tot an einem Tümpel

Am 10. Oktober 2025 verschwindet Fabian aus Güstrow spurlos. Tagelang suchen Einsatzkräfte nach dem Jungen. Dann meldet sich ausgerechnet Gina H. – die Ex seines Vaters – bei der Polizei. Sie will die verbrannte Leiche des Achtjährigen an einem Tümpel in einem abgelegenen Waldstück zufällig gefunden haben. Aber die Ermittler vermuten, dass sie Fabian getötet und am Leichenfundort zurückgelassen haben könnte.

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Anfang November wird sie festgenommen und muss sich seit dem 28. April vor Gericht verantworten. Ihr mögliches Motiv laut Staatsanwaltschaft: Gina H. habe mit der Tat die Streitigkeiten mit Fabians Vater beenden wollen und gehofft, die Beziehung mit ihm fortsetzen zu können. Die Angeklagte schweigt weiterhin beharrlich zu den Vorwürfen. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche