Manipulationsversuch von Gina H. bei GefängnisbesuchSO versuchte die Angeklagte, Fabians Vater von ihrer Unschuld zu überzeugen

01.07.2026, Mecklenburg-Vorpommern, Rostock: Die Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.
Die Angeklagte Gina H. betritt am 9. Juli den Verhandlungssaal des Landgerichts Rostock.
Jens Büttner/dpa

Es ist einer dieser Momente im Gerichtssaal, bei denen es plötzlich ganz still wird!
Im Prozess um den Tod von Fabian (8) wurden abgehörte Gespräche aus der JVA abgespielt. Seit rund acht Monaten sitzt die Angeklagte Gina H. dort in U-Haft. Und was dort zu hören war, bringt selbst die Verteidigung in Erklärungsnot.

Fabian-Prozess: Gina H. soll Fabians Vater im Gefängnis manipuliert haben – Verteidigung gibt es zu

Im Prozess um den Tod des kleinen Fabian sorgt ein abgehörtes Gefängnisgespräch für einen weiteren brisanten Moment. Die Angeklagte Gina H. soll bei einem Besuch in der JVA versucht haben, Matthias R., den Vater von Fabian (†8), von ihrer Version der Ereignisse zu überzeugen – und damit offenbar auch von ihrer Unschuld.

Im Gerichtssaal werden Mitschnitte aus der JVA abgespielt. Es geht um einen Besuch vom 11. Dezember 2025. Etwas mehr als einen Monat sitzt Gina H. zu diesem Zeitpunkt in U-Haft. Matthias R., der Ex-Freund der Angeklaten, sitzt ihr gegenüber. Sie spricht mit ihm über den Fall, über den Druck, unter dem sie stehe, über den Staatsanwalt. Dann sagt sie, der Staatsanwalt erpresse sie. „Wenn ich jetzt etwas sage, bekomme ich 18 Jahre. Wenn ich nichts sage: 25.” Matthias R. antwortet darauf: „Naja, was sollst du sagen. Du hast nichts gemacht.“ Ein Satz, der zeigt: Gina H.s Darstellung kommt bei ihm an.

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Doch es bleibt nicht dabei. In einem weiteren Gespräch versucht Gina H. zu erklären, warum sie ausgerechnet bei Klein Upahl nach Fabian gesucht habe. Dort, so ihre Darstellung, sei sie früher mit den Kindern Schlitten gefahren. Sie beschreibt einen Weg, eine Einbuchtung, eine Stelle zwischen Lohmen und Klein Upahl.

Als Matthias R. sich nicht erinnern kann, gerät Gina H. in Erklärungsnot

Genau hier setzt die Staatsanwaltschaft an. Für sie ist in den Gesprächen deutlich zu erkennen, dass Gina H. versucht habe, ihren Gesprächspartner zu beeinflussen. Unter anderem habe Gina H. versucht, Fabians Vater eine bestimmte Erinnerung, eine bestimmte Version der Ereignisse nahezulegen.

Besonders brisant wird es bei einer Google-Suche, die im Verfahren bereits eine große Rolle spielt: „Fressen Wildschweine tote Menschen“, soll die Angeklagte am 11. Oktober und damit einen Tag nach Fabians Verschwinden – gegoogelt haben. Gina H. behauptet in einem Gefängnisgespräch, jemand müsse sie gehackt haben. Sie vermutet sogar, Matthias R.s Handy könne noch mit ihrem Google-Konto verbunden gewesen sein.

Doch ein Sachverständiger hatte nach Angaben aus dem Prozess bereits dargelegt: Ihr Handy sei nicht gehackt worden. Es habe keine externen Anmeldeversuche gegeben. Das Google-Konto sei dauerhaft auf zwei Geräten angemeldet gewesen, die nur Gina H. genutzt habe.

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Dann passiert im Gerichtssaal etwas Bemerkenswertes

Verteidiger Thomas Löcker sagt, er müsse dem Staatsanwalt „leider recht geben“, dass Gina H. versucht habe, Matthias R. hinsichtlich der Google-Anfrage zu manipulieren. Ein Satz, der sitzt. Denn damit räumt selbst die Verteidigung ein: Zumindest in diesem Punkt hat Gina H. offenbar versucht, Einfluss auf Matthias R. zu nehmen.

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Noch ist vieles nicht abschließend geklärt. Doch dieser Prozesstag zeigt: Die Ermittler schauen nicht nur auf Spuren, Orte und Zeiten. Sie schauen auch auf Worte. Auf Sätze. Auf Gespräche hinter Gefängnismauern. Und auf die Frage, ob Gina H. dort nicht nur geredet hat – sondern versucht hat, andere Menschen gezielt auf ihre Version einzuschwören.

Der Prozess wird am 6. August fortgesetzt. Dann sollen unter anderem Zeugen zu Fahrzeugbeobachtungen, ein Förster, ein Hufschmied und ein BKA-Sachverständiger zur Kommunikationsanalyse gehört werden. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen