Auswärtiges Amt warnt
Neue Regel in deutschem Nachbarland – bei Verstoß droht sogar Knast

Mit einem Finger am Auslöser und einem Bein im Gefängnis?
So kann es euch im schlechtesten Fall in Polen ergehen – wenn ihr das Falsche knipst. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in unserem Nachbarland seit April ein „umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Einrichtungen“ gilt.
Schilder warnen, aber sie sind nicht immer sofort zu sehen
Problem für Polen-Besucher: Unter Umständen ist nicht genau ersichtlich, ob ein Bauwerk unter das Verbot fällt oder nicht. „Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein“, warnt das AA.

Auf der Internetseite sind einige Beispiele aufgeführt. Im Detail sind das „Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego.“
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Verbot gilt für 25.000 Objekte
So weit, so gut, aber „diese Aufzählung ist nicht abschließend“, so das Amt weiter. Mit einem anderen Wort: unvollständig. Laut ADAC sind etwa 25.000 Objekte betroffen. Als Beispiele listet der Verkehrsclub auf:
Brücken
Tunnel
Viadukte
Eisenbahnlinien und fahrende Züge
Flughäfen und Häfen
Kraftwerke und Energieanlagen
Regierungsgebäude, darunter die Nationalbank sowie die staatliche Wirtschaftsbank
Postämter und weitere öffentliche Gebäude mit strategischer Bedeutung
Militärische Anlagen
Deswegen sollte jeder Besucher vorsichtig sein und im Zweifel auf das Fotografieren verzichten. Sollte ein verbotenes Objekt fotografiert werden, drohen die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen, so das AA weiter. Bis zu 4.600 Euro könnten fällig werden, in schweren Fällen noch verschärft durch einen Arrest zwischen fünf und 30 Tagen.