Schweizer Ex-Politiker angeklagtMutmaßliches Opfer fast bei Oralverkehr erstickt – jetzt droht Mutter und Tochter die Abschiebung

Die Polizei sucht Zeugen im Fall eines Leichenfunds am Bodensee. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. F. bestreitet Teile der Vorwürfe.
Christiane Oelrich/dpa

Missbrauchs-Opfer sollen abgeschoben werden!
Ein Mädchen, das beim Oralverkehr fast erstickt sein soll – und ihre Mutter, die den Mut hatte, die mutmaßlichen Übergriffe eines mächtigen Mannes zu melden. In der Schweiz steht ein 57‑jähriger Ex‑Politiker vor Gericht, dem schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Gleichzeitig droht den mutmaßlichen Opfern jetzt die Abschiebung aus dem Land.

Schweiz: Ex-Politiker F. wegen schwerem sexuellen Missbrauch angeklagt – mutmaßlichen Opfern droht Abschiebung

Der ehemalige Lokal-Parlametarier F. (57) aus dem Kanton Aargau soll nach Anklageschrift über Jahre eine Frau und ein damals 15‑jähriges Mädchen missbraucht haben. In den Unterlagen ist von einem „umfangreichen Sexualstrafverfahren“ die Rede, von mutmaßlichen K.o.-Tropfen, mit denen die Frau und der Teenager betäubt worden sein sollen, von sexuellen Handlungen, die teilweise gefilmt wurden. Eine der schlimmsten Szenen: Die 15‑Jährige soll beim Oralverkehr beinahe erstickt sein – und der Mann soll trotzdem weitergemacht haben, berichtet unter anderem der Schweizer Blick.

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Neben der Tochter soll auch ihre Mutter, die damalige Partnerin des Ex‑Politikers, immer wieder sexuell misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von Dutzenden Fällen, von Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, von einem langen Muster aus Gewalt und Demütigung.
Beide sollen sich in einem Urlaub kennengelernt haben - der Politiker habe ihr angeboten, sie mit ihrer damals 14-jährigen Tochter in die Schweiz zu begleiten, seinen Haushalt zu führen, wie die Schweizer Plattform 20 Minuten berichtet. Aus anfänglicher Liebe wurde ein Martyrium. F. bestreitet laut Medienberichten Teile der Vorwürfe, ein Urteil gibt es noch nicht – es gilt die Unschuldsvermutung.

„Die Vorwürfe sind schwer“ – und die Emotionen groß

Die öffentliche Empörung ist groß: Der Mann, der jahrelang politisch Verantwortung trug, soll im Privaten eine 15‑Jährige und ihre Mutter systematisch missbraucht haben. „Die Vorwürfe sind schwer“, schreiben Schweizer Medien; die Details aus der Anklage lassen kaum jemanden kalt. Noch vor wenigen Jahren war F. als Vertreter seiner Partei im Kantonsparlament tätig – nun steht er als Angeklagter vor Gericht.

Besonders bitter: Mutter und Tochter haben die mutmaßlichen Übergriffe gemeldet, sind zur Polizei gegangen, haben Aussagen gemacht. Sie haben dazu beigetragen, dass der Fall überhaupt vor Gericht kommt. Doch genau diese Familie steht jetzt noch aus einem anderen Grund im Zentrum, den viele als doppelte Ungerechtigkeit empfinden. Denn den mutmaßlichen Opfern droht die Abschiebung.

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Weil Mutter und Tochter keine Schweizer Staatsbürgerinnen sind, wurden nach der Festnahme des Mannes Gemeinde und Kanton aktiv. Laut Berichten droht ihnen nun die Abschiebung aus der Schweiz – also die zwangsweise Rückkehr in ihr Herkunftsland, obwohl sie die Hauptbelastungszeugen in einem schweren Sexualstrafverfahren sind.

Für viele Beobachter wirkt das wie ein Signal in die völlig falsche Richtung: Wer Missbrauch meldet und als Opfer im Verfahren auftritt, soll am Ende das Land verlassen müssen, während der mutmaßliche Täter in der Schweiz angeklagt wird und dort auf sein Urteil wartet. Juristisch mag es um fremdenrechtliche Fragen gehen; emotional bleibt der Eindruck, dass die Falschen die Konsequenzen tragen.

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Für Mutter und Tochter ist die Lage existenziell: Sie haben überlebt, sie haben gesprochen, sie helfen mit ihrer Aussage, ein mutmaßliches System von Missbrauch sichtbar zu machen. Dass sie nun um Aufenthalt und Sicherheit kämpfen müssen, macht die ohnehin brutale Geschichte zu einer doppelten Tragödie.

Verwendete Quellen: 20minuten.ch Tagesanzeiger, Blick, Aargauerzeitung, srf.