Vor Gericht sprach er von einer „göttlichen Eingebung”
Er stach auf Mädchen (4) im Supermarkt ein! 35-Jähriger muss in die Psychiatrie

Die Opfer werden diesen Angriff niemals vergessen.
Am 3. April geht Stefanie C. mit ihrer damals vierjährigen Tochter in Wangen (Baden-Württemberg) einkaufen. Plötzlich wird das kleine Mädchen von einem Mann (35) attackiert. Mit einem schwarzen Küchenmesser sticht er dem Kind mehrfach in den Bauch. Jetzt ist das Urteil gefallen.
„Es kostete viel Kraft ruhig zu bleiben“, so der Richter
Gut ein halbes Jahr sind die schrecklichen Szenen her, als der 35-Jährige im Supermarkt auf die damals vierjährige Tochter von Stefanie C. mit einem Messer einsticht. Ein Angriff, der traumatische Spuren hinterlässt und eine emotionale Urteilsbegründung nach sich zieht. Die Richter gingen von versuchtem Mord aus. Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie sei der vor Jahren geflüchtete Beschuldigte mit syrischer und niederländischer Staatsbürgerschaft aber schuldunfähig. Jetzt muss er auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.
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Täter greift Kind aufgrund „göttlicher Eingebung“ an
Für alle Beteiligten sei der Fall nur schwer zu ertragen. Der Vorsitzende Richter sagte, dieser Fall habe viele Facetten, die nur schwer aushaltbar sind. Zwar gesteht der Täter im Oktober, das Mädchen angegriffen zu haben. Allerdings rechtfertigt der polizeibekannte Täter die Attacke damit, dass es eine Eingebung von Gott war und er aufgrund der „göttlichen Eingebung“ die Vierjährige niedergestochen habe. „Selbst für uns ist dies ein absolut außergewöhnlicher Fall. Und auch ein Richter muss nicht jede Emotion über Bord werfen“, so der zuständige Richter. Trotzdem macht er deutlich: Eine psychische Erkrankung kann jeden treffen.
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Dieser Angriff ist der Alptraum eines jeden Elternteils
Der Täter sticht im April dreimal zu, dabei hatte er keinen Bezug zu der vierjährigen Tochter, die dem brutalen Angriff zum Opfer fiel. Die Mutter versucht, dem Mann das Messer zu entreißen. Schließlich gelingt es einem Supermarkt-Kunden, den Angreifer zu entwaffnen. Stefanie C. bringt ihre lebensgefährlich verletzte Tochter in die Notaufnahme, die durch eine Not-Operation gerettet werden kann. (dpa/ebu)