Aus „einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus” gehandeltMesserangriff auf Lehrerin in Essen – jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft

Der Großeinsatz in Essen zog sich am Freitag über Stunden bis zur Festnahme des Tatverdächtigen hin. (Archivbild)
Der Großeinsatz in Essen zog sich am Freitag über Stunden bis zur Festnahme des Tatverdächtigen hin. (Archivbild)
Justin Brosch/dpa

Jetzt übernimmt die Bundesanwaltschaft!
An einer Schule in Essen wird eine Lehrerin mit einem Messer attackiert. Der Täter soll ein 17 Jahre alter Schüler sein. Nun nehmen sich Deutschlands oberste Strafverfolger dem Fall an.

Täter (17) soll aus „einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus” gehandelt haben

Eine Woche nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Mordes in zwei Fällen, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Verdächtige soll nach dem Angriff auf die Lehrerin auf der Straße auch einem ihm fremden Mann in den Rücken gestochen haben.

Auf der Suche nach weiteren Opfern habe er sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, „ohne indes aus seiner Sicht geeignete Personen anzutreffen”, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.”

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Amtsgericht erließ Haftbefehl

Am 5. September war an dem Essener Berufskolleg zunächst eine 45-jährige Lehrerin mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Täter – ein 17 Jahre alter Schüler – flüchtete. Wenig später wurde er in der Nähe des Hauptbahnhofes gefasst. Bei der Festnahme wurde der junge Kosovare von Polizisten angeschossen und dabei so schwer verletzt, dass er auf die Intensivstation kam.

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Ein Richter des Amtsgerichts Essen hatte Haftbefehl gegen den Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem Verdächtigen der Haftbefehl erst etwas verspätet verkündet. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt und bewacht.

Die Bundesanwaltschaft begründete die Übernahme der Ermittlungen auch mit der besonderen Bedeutung des Falles. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen lägen weiter beim Polizeipräsidium Essen .Wenn die Bundesanwaltschaft Ermittlungen übernimmt, wird der Tatverdächtige danach in der Regel in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm einen neuen Haftbefehl eröffnet. Das kann aber mehrere Tage oder Wochen dauern.

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Reul: islamistischer Hintergrund möglich

Im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags sagte Innenminister Herbert Reul am Donnerstag, es verdichteten sich die Anzeichen auf einen islamistischen Hintergrund des Angriffs. Eine Auswertung von Datenträgern habe Hinweise auf eine religiöse Motivation ergeben. Es gehe um Videos, die der Tatverdächtige angefertigt habe. Einzelheiten könne er dazu nicht nennen.

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Die Staatsanwaltschaft Essen habe neben dem Generalbundesanwalt auch die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon 2023 wegen «Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie aufgefallen.» Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld allerdings nicht bekannt gewesen. (dpa/dga)