„Er hasste seine ehemalige Partnerin”

Lehrerin Carolin G. erschossen – Ex-Freund und Schulfreund müssen lange in den Knast

von Samina Faizi und Nele Hasselbusch

Dieser Fall macht fassungslos!
Fünfmal schießt Benjamin K. auf Carolin G. – ein Schuss trifft die 40-Jährige tödlich. Beim Prozess um die getötete Lehrerin kommen erschreckende Details ans Licht: Ex-Freund Björn R. soll den Mord in Auftrag gegeben haben. „Er hasste seine ehemalige Partnerin”, ist der Richter am Landgericht Potsdam überzeugt. Er verurteilt die Männer zur Höchststrafe.

Familie der toten Lehrerin versucht jetzt, weiterzuleben

„Wir sind zufrieden, dass wir weiterleben können”, sagt Klaus Dieter G., der Vater des Opfers, nach dem Urteil. Der Prozess sei anstrengend für die Familie gewesen. Sichtlich aufgewühlt erklärt er: „Wir werden versuchen, damit klarzukommen und uns ums Kind zu kümmern.” Denn Carolin G. hinterlässt einen kleinen Sohn.

Björn R. und Carolin G. lernen sich 2020 über eine Dating-App kennen und wureen ein Paar. Die Lehrerin wird kurze Zeit später schwanger. Doch dann zerbricht die Beziehung. Das Gericht ist überzeugt, dass Björn R. seine Partnerin dann töten lässt, weil der Sorgerechtsstreit um den Jungen eskaliert. Er wächst nun ohne seine Eltern auf.

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Das passiert in der Tatnacht auf der A9

Carolin G. wird am 10. Mai 2023 auf dem Standstreifen der Autobahn A9 zwischen Beelitz und Brück in ihrem Auto erschossen. Mindestens fünfmal schießt Benjamin K., der im Auftrag von ihrem Ex-Freund Björn R. handelte, durch die geschlossene Fahrerscheibe. Ein Schuss trifft sie tödlich und zerfetzt den Herzbeutel der Mathe-Lehrerin.

Am 10. Mai fanden Rettungskräfte Caroline G. leblos in ihrem Auto auf der A9. Wer tötete die Lehrerin?
Am 10. Mai fanden Rettungskräfte Caroline G. leblos in ihrem Auto auf der A9. Wer tötete die Lehrerin?
Foto: Blaulichtreporter Brandenburg

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An insgesamt 37 Verhandlungstagen werden 182 Zeugen gehört, die Beweise gegen die beiden Angeklagten werden von Tag zu Tag erdrückender. Elektriker Björn R. hatte den Mord in Auftrag gegeben, um das Sorgerecht für den gemeinsamen, damals zweijährigen Sohn zu gewinnen. Benjamin K., ein Schulfreund, führte den Plan aus.

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Neue Partnerin von Björn R. bringt den Fall ins Rollen

Mit dem Entschluss, seine Ex zu töten, sei Björn R. schließlich zu seinem ehemaligen Schulfreund gegangen, den er für nicht sonderlich intelligent gehalten habe, erklärt der Richter. „Er wollte sich die Hände nicht schmutzig machen.” Der Plan sei gewesen, den Mord wie einen außer Kontrolle geratenen Streit nach einem Autounfall aussehen zu lassen.

Dass Björn R. überhaupt verurteilt wird, ist wohl auch der Zeugenaussage seiner neuen Partnerin zu verdanken. Die Frau schöpft Verdacht, als ihr damaliger Freund gelassen auf die Nachricht über den Tod seiner Ex reagiert. Er soll zuvor auch Todesdrohungen gegen die Frau geäußert haben. Die Frau „muss weg”, sagt er nach Angaben des Richters wohl mehrfach.

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Die neue Lebensgefährtin hat ein komisches Gefühl und geht zur Polizei. Zu dem Zeitpunkt ist sie von Björn R. schwanger und er steht noch gar nicht unter Verdacht. Sie wird zu einer wichtigen Zeugin im Prozess. Laut Gerichtssprecherin Viktoria-Sophie Eberlein ist ihr Baby inzwischen geboren. Auch dieses Kind wird Björn R. nicht aufwachsen sehen, genau wie ein drittes Kind, das der Angeklagte via Samenspende gezeugt haben soll.

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Lebenslange Haft für beide Angeklagten in Potsdam

Das Gericht verurteilt beide Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Es ist die höchstmögliche Strafe, die ein deutsches Strafgericht verhängen kann. Außerdem wird bei Björn R. die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Während die Verteidiger der Angeklagten einen Freispruch beantragt hatten, forderte Staatsanwältin Maria Stiller die maximal mögliche Strafe. „Wir haben es hier mit einem grausamen Verbrechen zu tun, das nicht nur das Leben von Carolin G. ausgelöscht hat, sondern auch das ihrer Familie“, kommentierte Stiller nach der Urteilsverkündung.

Das Gericht begründete den Unterschied im Strafmaß darin, dass der Ex-Partner der geistige Urheber der Tat gewesen sei. Er sei letztlich derjenige, der im Sorgerechtsstreit vom Tod der Frau profitiert habe. „Es gab eine Vielzahl von unmissverständlichen Drohungen”, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Sein ehemaliger Schulfreund sei lediglich die ausführende Hand gewesen, der die Tat aus falsch verstandener Freundschaft begangen habe. (mit dpa)