Liebesbeziehung zur Mutter als Motiv?

Vier Brüder nach Messerangriff auf Lehrer vor Gericht

Prozess wegen versuchten Mordes gegen vier Brüder
Die vier Brüder stehen vor Gericht.
Felix Müschen/dpa

Ihr Opfer kämpfte um sein Leben!
Wegen einer vermeintlichen Liebesbeziehung des Dozenten zur Mutter der vier Brüder sollen sie ihm aufgelauert und mehrfach zugestochen haben. Nun stehen die jungen Männer vor dem Landgericht in Itzehoe.

Brüder sollen Lehrer auf Parkplatz niedergestochen haben

Die bei der Tat 17, 19 und zwei 21 Jahre alten Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Grund für den Angriff sei gewesen, dass der damals 67 Jahre alte Musikdozent aus Tornesch (Kreis Pinneberg) eine außereheliche Beziehung mit der Mutter der Tatverdächtigen geführt habe, sagte Staatsanwältin Madeleine Hader. Nun erwartet sie eine Anklage wegen versuchten Mordes.

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Die vier Syrer hätten dem Lehrer auf dem Parkplatz der Volkshochschule Wedel aufgelauert und mit einer Bitte abgelenkt. Dann habe einer der Tatverdächtigen den Mann von hinten mit einem Messer vier Stichverletzungen in Hals, Rücken und Schulter zugefügt. Diese Verletzungen waren laut Staatsanwaltschaft zum Teil lebensbedrohlich.

Der Verteidiger Alexander Kienzle erklärte nach der Anklage, dass der Prozess nicht nur beweisen müsse, ob die vier Verdächtigen die Tat begangen haben, sondern auch wie. Äußern wollten sich die Brüder zunächst nicht. Der Prozess soll am 04. März fortgeführt werden. Das Urteil soll voraussichtlich am 22. Juli fallen.

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Öffentlichkeit wird nur teilweise ausgeschlossen

Noch vor der Verlesung der Anklage sprach sich die Verteidigung der Angeklagten für den Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ein Grund dafür sei, dass ein Tatverdächtiger bei der Attacke noch 17 Jahre alt war, sagte Rechtsanwalt Alexander Kienzle. Zudem würden vor Gericht die Familienverhältnisse der Brüder, von denen einer bei der Tat jugendlich und der weiterer heranwachsend war, besprochen. Er kritisierte, dass die Angeklagten schon vorab zu Objekten rassistischer Hetze geworden waren.

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Die Richterin Rebecca Knof folgte den Anträgen allerdings nur zum Teil. So sollen nach ihrer Begründung nur die Teile des Prozesses ohne Öffentlichkeit verhandelt werden, die die zur Tatzeit 17- und 19-Jahre alten Angeklagten betreffen. Zu allen weiteren Erörterungen in der Verhandlung sei die Öffentlichkeit weiter zugelassen.

Sollten sich weitere Aspekte im Prozess ergeben, die eventuell ohne Öffentlichkeit verhandelt werden sollten, werde erneut darüber diskutiert. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung überwiegt laut der Richterin dem schutzwürdigen Interesse aller Angeklagten. Zudem befürchte Knof einen weiteren Vertrauensverlust in die Justiz, wenn die Öffentlichkeit generell ausgeschlossen werde. (fkl, mit dpa)