Das soll sich ändernBundesjustizministerin fordert härtere Strafen für K.O.-Tropfen-Täter

Besser nicht unbeaufsichtigt stehen lassen: Getränke in einem Nachtclub. (zu dpa: «Kabinett stuft K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung wie Waffe ein») +++ dpa-Bildfunk +++
Wer K.o.-Tropfen einsetzt und dann einen Raub oder eine Vergewaltigung begeht, muss mit härteren Strafen rechnen.
picture alliance/dpa / Jens Kalaene

Bundesjustizministerin fordert klares „Stoppschild“!
Heimlich K.o.-Tropfen ins Getränk geben, um anschließend eine Vergewaltigung oder einen Raub zu begehen – dafür sollen Täter künftig deutlich härter bestraft werden. In besonders schweren Fällen sollen mindestens fünf Jahre Gefängnis drohen. Heute beschäftigt sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf.

Mindestens fünf Jahre Gefängnis geplant für K.o.-Tropfen-Missbrauch

Wer K.o.-Tropfen für einen sexuellen Übergriff oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen müssen. Die Bundesregierung will das Strafrecht entsprechend verschärfen.

Konkret sollen gefährliche „Mittel“, also auch K.o.-Tropfen, künfitg wie Waffen und gefährliche Werkzeuge gewertet werden, wenn sie für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt werden. In diesen Fällen droht eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hofft dabei auch auf eine abschreckende Wirkung. „Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin. Potenzielle Täter sollten wissen: „Wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“

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Höhere Strafen alleine reichen nicht

Nur härtere Strafen zu verhängen, reicht der Justizministerin allerdings nicht. „Abschreckung alleine hilft nie“, stellt Hubig klar. Es brauche gleichzeitig mehr Aufklärung und eine bessere Prävention.

Besonders wichtig ist ihr dabei auch der Umgang mit den Betroffenen. „Wir müssen es in der Gesellschaft schaffen, dass nicht die Betroffenen diejenigen sind, die sich schämen, sondern, dass es die Täter sind“, sagt die Ministerin.

Auch bei der Sicherung möglicher Beweise sieht Hubig Fortschritte. Inzwischen gebe es ein deutlich größeres Netz an Möglichkeiten, Spuren beispielsweise anonym sichern zu lassen.

BGH-Urteil machte Gesetzeslücke deutlich

Hintergrund der geplanten Änderung ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Der BGH stellte damals klar, dass über ein Getränk verabreichte K.o.-Tropfen bei einem sexuellen Übergriff rechtlich nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten. Dadurch können entsprechende Fälle bislang unter einen Tatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren fallen.

Genau diese Lücke will die Bundesregierung nun schließen. K.o.-Tropfen und andere gefährliche Mittel sollen ausdrücklich in die entsprechenden Regelungen des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 13. Mai beschlossen.

Am heutigen Mittwoch (23. September) steht der Gesetzentwurf erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags. Nach der ersten Beratung soll er zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Für Hubig geht es dabei um eine unmissverständliche Grenze: Wer einen anderen Menschen mit K.o.-Tropfen wehrlos macht und dies für eine schwere Sexual- oder Raubstraftat nutzt, soll künftig wissen, dass darauf eine entsprechend harte Strafe folgen kann. (dpa/vho)

Verwendete Quelle: dpa