Sechs Tote in Magdeburg Urteil nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Höchststrafe für den Attentäter

Taleb al-Abdulmohsen sitzt im Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg an der Anklagebank.
Taleb al-Abdulmohsen im Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg
picture alliance/dpa / Peter Gercke

Das Landgericht Magdeburg hat gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die Höchststrafe verhängt.
Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Panne bei Urteilsverkündung

Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.

Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024

Der inzwischen 51 Jahre alte Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. Unmittelbar danach wurde der Mann noch aus dem Auto heraus festgenommen.

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Mega-Prozess gegen den Todesfahrer von Magdeburg

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Dem Prozess haben sich laut Landgericht 204 Betroffene als Nebenkläger angeschlossen. Sie werden von rund 40 Anwälten vertreten. Um allen die Gelegenheit zu geben, am Prozess teilzunehmen, ließ das Land Sachsen-Anhalt ein Interimsgebäude in Leichtbauweise errichten. Laut einem Gerichtssprecher hat allein der Verhandlungssaal eine Fläche von 2.300 Quadratmetern.

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Tat war laut der Anklage lange vorher geplant

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.” Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

Betroffene sprechen im Prozess

Im Prozess kamen zahlreiche Betroffene als Zeugen zu Wort, mehrere hielten auch ein Plädoyer. „Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt”, sagte etwa eine 39-Jährige, die sich mit ihrer Sportgruppe auf dem Weihnachtsmarkt verabredet hatte. Ihre Kinder hatte sie zu Hause gelassen. Das Fahrzeug des Todesfahrers habe sie am Rucksack mitgerissen, die Finger an der linken Hand überfahren. Als medizinische Fachangestellte sei sie gleich zur Ersthelferin geworden. Bis heute höre sie die Schreie, spüre das Gefühl ihrer eigenen Überforderung.

Dass Unbeschwertheit und Leichtigkeit verloren gegangen sind, berichteten viele Betroffene. Das Leben habe sich in zwei Teile geteilt: vor dem Anschlag und nach dem Anschlag. Viele schilderten Schlafstörungen, Angst- und Panikattacken, sie seien übermäßig wachsam und schreckhaft, meiden Menschenmengen. Unter den Opfern des Anschlags sind auch viele Kinder und Jugendliche. Es gibt Betroffene, die zum Pflegefall wurden, eine Reihe kann bis heute nicht wieder arbeiten.  (ppe)

Verwendete Quellen: dpa, AFP