150 Tote – und noch immer kein SchlussstrichElf Jahre nach Germanwings-Absturz – Hinterbliebene verklagen Deutschland

Bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld gefordert!
Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 mit 150 Todesopfern kommt es zu einem weiteren Gerichtsverfahren. Vor dem Landgericht Braunschweig wollen 30 Angehörige und Betroffene Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland erstreiten. Die mündliche Verhandlung beginnt am 28. August.
Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt
Die Klägerinnen und Kläger fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz von bis zu 110.000 Euro pro Person. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Weil das LBA seinen Sitz in Braunschweig hat, wird der Fall dort verhandelt.
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Nach Auffassung der Kläger trägt der Staat eine Mitverantwortung für die Katastrophe. Sie machen sogenannte Amtshaftungsansprüche geltend.
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Gericht äußert Zweifel an der Klage
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist allerdings offen. Das Landgericht hat den Verfahrensbeteiligten bereits vor dem Verhandlungstermin seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt. Danach könnte die Klage rechtlich nicht schlüssig sein.
Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass Ansprüche gegen den Staat grundsätzlich ausscheiden können, wenn Geschädigte wegen desselben Schadens auf anderem Weg Ersatz verlangen können – etwa gegenüber der Fluggesellschaft. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, soll nun im Verfahren geklärt werden.
150 Menschen starben in den Alpen
Am 24. März 2015 ließ der Co-Pilot Andreas Lubitz den Airbus A320 der Germanwings auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf bewusst in den französischen Alpen abstürzen. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben. Die Katastrophe gilt bis heute als eines der schwersten Unglücke der deutschen Luftfahrtgeschichte. (lmi)
Verwendete Quellen: Landgericht Braunschweig































