Mordprozess im Fall Fabian (†8) „Alles läuft Richtung Verurteilung“! Gina H.s eigener Anwalt spricht Klartext

Diese Einschätzung dürfte Gina H. nicht gefallen.
Die 30-Jährige gilt als einzige Tatverdächtige – hofft aber im Mordprozess um Fabian (†8) weiter auf einen Freispruch. Doch ihr Verteidiger Andreas Ohm zeichnet im Interview mit dem „Stern“ jetzt ein deutlich düstereres Bild: Er habe seiner Mandantin bereits gesagt, dass derzeit alles in Richtung einer Verurteilung laufe. Dabei ist Ohm selbst keineswegs davon überzeugt, dass Gina H. den Jungen getötet hat. Warum er trotzdem mit diesem Ausgang rechnet – und von welcher wichtigen Entscheidung er ihr sogar abgeraten hatte, verrät er im Interview.
„Alles läuft in Richtung einer Verurteilung“
Gina H. selbst hofft weiterhin auf einen Freispruch. Doch ihr eigener Verteidiger schätzt die Lage offenbar deutlich schwieriger ein.„Ich habe ihr schon vor einigen Wochen gesagt, dass derzeit alles in Richtung einer Verurteilung läuft“, sagt Ohm im Interview mit dem „Stern“. Seine Mandantin wisse deshalb, dass diese Gefahr real sei.
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Das bedeutet allerdings nicht, dass Ohm von ihrer Schuld überzeugt ist. Im Gegenteil: Er räumt zwar ein, dass es belastende Indizien gebe. Für ihn reichen diese bislang aber nicht aus, um Gina H. mit der nötigen Sicherheit für Fabians Tod verantwortlich zu machen. Für Gina H. gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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Von dieser Aussage hatte Ohm abgeraten
Besonders interessant ist, was Ohm über einen der bislang wichtigsten Momente des Prozesses erzählt. Ende August hatte Gina H. nach monatelangem Schweigen erstmals ausführlich vor Gericht ausgesagt. In einer rund 95 Seiten langen Erklärung bestritt sie die Tat und erhob ihrerseits Vorwürfe gegen wichtige Zeugen. Ohm war von diesem Schritt offenbar nicht begeistert.
Die Aussage habe „nicht auf meinem innigsten Wunsch“ beruht, sagt er. Sein Verteidigerkollege Thomas Löcker habe gemeinsam mit Gina H. an der Erklärung gearbeitet. Ohm selbst sei „skeptisch“ gewesen und habe seiner Mandantin mehrfach gesagt, dass er eine Aussage „nicht für eine besonders gute Idee“ halte.

Widersprüche könnten für Gina H. zum Problem werden
Was Ohm offenbar befürchtet hatte: Nach ihrer Erklärung musste sich Gina H. den Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage stellen. Dabei wurden mögliche Widersprüche thematisiert. Genau darin sieht ihr Verteidiger ein Risiko. Schon ein einzelner Widerspruch könne bei einer Aussage einen schlechten Eindruck hinterlassen. Und das Gericht habe nach Ohms Wahrnehmung solche Widersprüche erkannt.
Trotzdem nimmt er seine Mandantin in Schutz. Gina H. habe ihre Aussage und die anschließende Befragung aus seiner Sicht „gut gemacht“. Sie sei „tough“ gewesen.
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Das wird Gina H. vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und seinen Leichnam anschließend angezündet zu haben. Die Angeklagte bestreitet die Tat.
Ohm kritisiert im Interview zudem die Ermittlungen. Seiner Ansicht nach sei Gina H. früh ins Visier geraten und anderen möglichen Spuren nicht ausreichend nachgegangen worden. Als Beispiel nennt er zwei Mitschüler Fabians, die angegeben hätten, den Jungen am Tattag noch um 13.30 Uhr in der Nähe seiner Schule gesehen zu haben. Diese Aussagen passten nach Darstellung des Verteidigers nicht zum von der Staatsanwaltschaft angenommenen Ablauf. Dabei handelt es sich um die Bewertung der Verteidigung.
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Prozess nähert sich der entscheidenden Phase
Nun geht der Mordprozess in Rostock auf die Zielgerade. Noch mehrere Verhandlungstage sind angesetzt. Anfang Oktober könnte unter anderem ein psychiatrischer Gutachter seine Einschätzung zu Gina H. vorstellen. Danach könnten – sofern die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann – die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten folgen. Und schließlich das Urteil.
Gina H. hofft weiter auf einen Freispruch. Ihr eigener Verteidiger hat sie allerdings bereits darauf vorbereitet, dass es anders kommen könnte. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verwendete Quelle: Stern
































