Gericht weist Klage abKein Schmerzensgeld für Angehörige nach Germanwings-Absturz

Klage sollte Klarheit schaffen!
Mehr als elf Jahre nach dem Flugzeugabsturz hat das Landgericht Braunschweig über eine Klage der Angehörigen um zusätzliches Schmerzensgeld verhandelt. Jetzt steht steht die Entscheidung: Das Gericht weist die Klage der Hinterbliebenen ab.
Gericht weist Klage ab
Der Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten ist zu Ende. Am Dienstagvormittag verkündet das Landgericht Braunschweig seine Entscheidung. Das Gericht wies die Klage ab. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.
Die Begründung: Die Kammer ist der Ansicht, dass den Klägern keine Amtshaftungsansprüche auf Schmerzensgeld zustehen. Nach der gescheiterten Klage müssen die Angehörigen nun die Kosten des Rechtsstreits tragen.
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Erfolg von Anfang an gering
30 Hinterbliebene hatten mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht.
„Es geht nicht ums Geld“, hatten einige Kläger bereits beim Prozessauftakt deutlich gemacht. Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole, sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat.
Das Gericht hatte den Hinterbliebenen von vorneherein wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wird in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.
Diese Einordnung hat sie also nun mit dem Urteil des Gerichts bestätigt. Den Angehörigen würde eher ein gleichwertiger Ersatzanspruch durch Germanwings zustehen, heißt es bei der Urteilsverkündung. Ansprüche gegen Germanwings waren bisher nicht Gegenstand dieses Verfahrens, nur gegen den Mutterkonzern Lufthansa. Dabei gibt es nur ein Problem: Germanwings gibt es in der damaligen Form nicht mehr.
Flugzeugabsturz in den französischen Alpen
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche


