Geht das überhaupt?Enteignungen in Berlin: Das plant die Linke in der Hauptstadt

Elif Eralp, the main candidate of the Die Linke party, together with the party leader, gives a speech after the announcement of the first preliminary election results following the closure of the polling stations at Festsaal Kreuzberg in Berlin, Germany, on September 20, 2026. According to these results, the party should have won Berlin's state elections with around 24% of the votes. (Photo by Emmanuele Contini/NurPhoto)
Elif Eralp (Die Linke) will Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden und enteignen.
picture alliance / NurPhoto / Emmanuele Contini

Die Linken möchten nach ihrem Wahlsieg vom Sonntag Enteignungen in Berlin durchsetzen – darüber wird deutschlandweit diskutiert. Wir erklären, was der Begriff bedeutet und wie die Gesetzeslage aussieht.

Was ist Enteignung?

Eine Enteignung ist der Entzug von Eigentum durch den Staat. Die Voraussetzungen dafür regelt Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit erlaubt und darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Wenn der Bund etwa eine Autobahn bauen möchte und ein Immobilieneigentümer sich weigert, sein Grundstück in dem Gebiet zu verkaufen, kann die Immobilie als letztes Mittel enteignet werden. Dafür bekommt der Eigentümer eine finanzielle Entschädigung, die durch ein entsprechendes Gesetz vorgegeben ist. Die Entschädigung orientiert sich im Regelfall am Marktwert der Immobilie.

Was ist der Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung?

Die Linke nutzt in ihrem Programm für Berlin den Ausdruck Vergesellschaftung. Der Begriff wird häufig als Synonym für Enteignung genutzt. Obwohl bei beiden Verfahren enteignet wird, unterscheiden sich die Termini in ihrer Definition. Die Vergesellschaftung ist in Artikel 15 Grundgesetz verankert. Sie ermöglicht es, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Während es bei der Enteignung eher um einzelne Bauprojekte geht, sind es hier ganze Wirtschaftsbereiche, und das Ziel ist eine andere Form des Wirtschaftens. Auch dafür braucht es ein Gesetz, das die Entschädigung regelt. Umstritten ist, ob diese unter dem Marktwert liegen darf.

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Ist dieses Verfahren schon mal vorgekommen?

Während Enteignungen nach Artikel 14 regelmäßig vorkommen, wurde Artikel 15 weder vom Bund noch von einem Land jemals angewendet – eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin wäre die erste Nutzung des Artikels in der Geschichte der Bundesrepublik.

Was wollen die Linken in Berlin konkret?

Im Jahr 2021 gab es in Berlin den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“. 59,1 Prozent der Berliner stimmten dafür. Seitdem ist allerdings nichts in diese Richtung geschehen. Das will die Linke jetzt ändern: Sie will den Volksentscheid umsetzen und große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Im Wahlprogramm war von 220.000 Wohnungen die Rede, die mehrheitlich dem Immobilienunternehmen Vonovia gehören. Betroffen wären nur Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen. Kleinvermieter und Genossenschaften wären nicht gemeint. Insgesamt gibt es in Berlin rund 1,7 Millionen Mietwohnungen, sodass etwa jede achte bis neunte betroffen wäre.

Dazu kommt ein geplanter einjähriger Mietenstopp bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Danach sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent pro Jahr begrenzt werden und ein kommunales Bauprogramm soll für den Bau von jährlich 7500 Wohnungen sorgen.

Was ist der Standpunkt der anderen Parteien?

Bei dem Thema sind die Parteien gespalten: Laut T-online unterstützen neben den Linken auch die Grünen und das BSW die Umsetzung des Volksentscheides. SPD, CDU und AfD sind allerdings gegen die Umsetzung: Die SPD möchte eine „Mietenpolizei“ losschicken, um Mietwucher zu ahnden, die CDU setzt stattdessen auf mehr und schnelleren Wohnungsbau und einen starken Mieterschutz. Die AfD lehnt Enteignungen und Vergesellschaftungen ab und will, dass Einheimische mit langjährigem Lebensmittelpunkt in Berlin vorrangig geförderten Wohnraum bekommen. Die Linken halten an der Vergesellschaftung fest – Spitzenkandidatin Elif Eralp sagte, wenn die Linke regiere, werde vergesellschaftet, und dabei bleibe sie.

Dieser Artikel erschien zuerst bei stern.de (gehört zu RTL).