23-Jähriger rastet völlig aus
Mann attackiert Familie und zwingt Zug zum Nothalt

Was geht nur in so jemand vor?
Ein 23-Jähriger soll in einem Zug bei Düsseldorf völlig grundlos eine Familie angegriffen und beschimpft haben. Auch gegen Polizisten wurde er aggressiv und benahm sich so gründlich daneben, dass der Zug außerplanmäßig halten musste, damit der Krawallbruder festgenommen werden konnte.
Mutter und Tochter flüchten „in Panik und mit Gewalt”
Wie die Bundespolizei mitteilt, ereignete sich der heftige Zwischenfall am vergangenen Dienstag (30. Juli) im „Nightjet“. Die dreiköpfige Familie und der 23-Jährige seien gemeinsam am Düsseldorfer Hauptbahnhof in den Zug gestiegen. Ohne ersichtlichen Grund habe der junge Mann der 54-jährigen Frau aus Kleve, die mit ihrem Sohn (15) und ihrer Tochter (17) unterwegs war, ihr Kopfkissen weggerissen. Er habe sich vor der Familie aufgebaut, sie beleidigt und bedroht.
Endgültig eskaliert sei die Situation, als aus dem Rucksack des Tunichtgutes ein Rasierer fiel und die 17-Jährige sich auf diesen gestellt habe. Daraufhin habe der Mann das Mädchen attackiert und sie gekratzt. Mutter und Tochter seien in „Panik und mit Gewalt“ aus dem Abteil geflohen, so die Bundespolizei weiter. Der 15-Jährige habe nicht entkommen können, der Angreifer habe ihn auf die Ausstiegsplattform des Zuges gezwungen.
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Angreifer wehrt sich „mit Tritten, Schlägen, Spucken und Beißen” gegen Festnahme
Anschließend weigerte sich der Mann trotz polizeilicher Aufforderung, den Teenager freizugeben. Polizisten sei es gelungen, ihn trotz heftigen Widerstands zu überwältigen. „Mit Tritten, Schlägen, Spucken und Beißen versuchte sich der Beschuldigte fortwährend zu befreien und den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen“, notierten die Beamten.
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Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung ein. Wie eine Untersuchung ergab, hatte der 23-Jährige keinen Alkohol getrunken. Allerdings gab er an, andere Drogen genommen zu haben. Die Familie konnte nach Betreuung durch die Bundespolizei ihre Reise fortsetzen. (uvo)